Читать книгу Internationales Privatrecht - Thomas Rauscher - Страница 38

1. Innergemeinschaftliche Völkerverträge

Оглавление

90

Bis zur Novelle des früheren EGV durch den Vertrag von Amsterdam[61] wurde im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht mit dem auf Art. 220 EGV aF gestützten Instrument auf die Mitgliedsstaaten beschränkter völkerrechtlicher Verträge operiert. Neben dem für das IZPR höchst bedeutsamen Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen v. 27.9.1968 (EuGVÜ)[62] ist kollisionsrechtlich das Römische EWG-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht v. 19.6.1980[63] (EVÜ) am bedeutsamsten. Neu der EU beitretende Staaten wurden nicht automatisch Vertragsstaaten solcher EU-interner völkervertraglicher Übereinkommen, da diese nicht zum (primären oder sekundären) Gemeinschaftsrecht rechnen. Während diese Methode – ungenutzt – in Art. 293 EGV idF von Amsterdam übernommen wurde, ist sie im AEUV entfallen.

Internationales Privatrecht

Подняться наверх