Читать книгу Internationales Privatrecht - Thomas Rauscher - Страница 41

1. Bilaterale Abkommen

Оглавление

93

Bilaterale Abkommen enthalten häufig international-zivilprozessuale Regelungen über die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, jedoch nur selten Kollisionsregeln. Gelegentlich finden sich in Konsularabkommen Bestimmungen international-familien- oder -erbrechtlichen Inhalts. Häufig sind in solchen Abkommen allerdings nur Befugnisse der Konsuln im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Verwaltung von Nachlässen geregelt; nur selten finden sich auch Bestimmungen zum anwendbaren Recht.

94

ZB bestimmt § 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik v. 28.5.1929[72] Nachlassspaltung; der bewegliche Nachlass wird nach Heimatrecht, unbeweglicher Nachlass nach Belegenheitsrecht behandelt.

Art. 8 III des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens v. 17.2.1929[73] erklärt das gemeinsame Heimatrecht im Personen-, Familien- und Erbrecht für anwendbar.

Art. XXV.5. des Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages mit den USA v. 29.10.1954[74] bestimmt die wechselseitige Anerkennung von Gesellschaften und knüpft damit das Gesellschaftsstatut an das Gründungsrecht an. Ähnliche Verträge bestehen mit mehreren Staaten.[75]

Internationales Privatrecht

Подняться наверх