Читать книгу Schuldrecht Allgemeiner Teil II - Achim Bönninghaus - Страница 27
2. Teil Vertretenmüssen
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
A. Unterscheidung zwischen Vertretenmüssen und Verschulden
B. Vertretenmüssen ohne Verschulden
C. Vertretenmüssen wegen Verschuldens des Schuldners
D. Vertretenmüssen wegen Verschuldens Dritter (§ 278)
E. Erleichterungen im Haftungsmaßstab
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Vertretenmüssen
I.Vertretenmüssen ohne Verschuldenserfordernis, weil:
1.Gesetzliche Anordnung, insbesondere § 287 S. 2
2.Pflichtverletzung wegen Geldmangels
3.Vertragliche Vereinbarung
Vereinbarung durch AGBRn. 30 f.
4.Verletzung einer übernommenen Garantie
Abgrenzung zur reinen BeschaffenheitsvereinbarungRn. 33 f.
5.Verwirklichung eines übernommenen Beschaffungsrisikos
Reichweite der übernommenen RisikenRn. 35 f.
II.Vertretenmüssen wegen Verschuldens des Schuldners/seiner Repräsentanten i.S.d. § 31
1.Vorsatz
2.Fahrlässigkeit
RechtsirrtumRn. 43
Korrekturen bei bestimmten PersonengruppenRn. 44 f.
3.Verschuldensfähigkeit
III.Vertretenmüssen wegen Verschuldens Dritter nach § 278
1.Bestehendes Schuldverhältnis
2.Verschulden des Dritten
Bestimmung des VerschuldensmaßstabesRn. 52 ff.
3.Verschulden bei Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe
Reichweite der SchuldnerpflichtenRn. 59 ff.
Handeln bei Gelegenheit der ErfüllungRn. 62 ff.
4.Verschulden bei Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter
IV.Haftungsbeschränkungen
1.Gesetzliche Haftungsbeschränkungen
2.Vertragliche Haftungsbeschränkungen
Haftungsbeschränkung durch AGBRn. 79
Rechtsfolgen bei unzulässiger VereinbarungRn. 80 ff.