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2. Teil Vertretenmüssen

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Inhaltsverzeichnis

A. Unterscheidung zwischen Vertretenmüssen und Verschulden

B. Vertretenmüssen ohne Verschulden

C. Vertretenmüssen wegen Verschuldens des Schuldners

D. Vertretenmüssen wegen Verschuldens Dritter (§ 278)

E. Erleichterungen im Haftungsmaßstab

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Vertretenmüssen

I.Vertretenmüssen ohne Verschuldenserfordernis, weil:

1.Gesetzliche Anordnung, insbesondere § 287 S. 2

2.Pflichtverletzung wegen Geldmangels

3.Vertragliche Vereinbarung

Vereinbarung durch AGBRn. 30 f.

4.Verletzung einer übernommenen Garantie

Abgrenzung zur reinen BeschaffenheitsvereinbarungRn. 33 f.

5.Verwirklichung eines übernommenen Beschaffungsrisikos

Reichweite der übernommenen RisikenRn. 35 f.

II.Vertretenmüssen wegen Verschuldens des Schuldners/seiner Repräsentanten i.S.d. § 31

1.Vorsatz

2.Fahrlässigkeit

RechtsirrtumRn. 43

Korrekturen bei bestimmten PersonengruppenRn. 44 f.

3.Verschuldensfähigkeit

III.Vertretenmüssen wegen Verschuldens Dritter nach § 278

1.Bestehendes Schuldverhältnis

2.Verschulden des Dritten

Bestimmung des VerschuldensmaßstabesRn. 52 ff.

3.Verschulden bei Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe

Reichweite der SchuldnerpflichtenRn. 59 ff.

Handeln bei Gelegenheit der ErfüllungRn. 62 ff.

4.Verschulden bei Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter

IV.Haftungsbeschränkungen

1.Gesetzliche Haftungsbeschränkungen

2.Vertragliche Haftungsbeschränkungen

Haftungsbeschränkung durch AGBRn. 79

Rechtsfolgen bei unzulässiger VereinbarungRn. 80 ff.

Schuldrecht Allgemeiner Teil II

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