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II. Gliederung

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Ausgangspunkt der Falllösung ist immer die auf den Sachverhalt bezogene Fallfrage des Klausurstellers.

Lautet die Fallfrage ganz allgemein: „Wie ist die Rechtslage?“, dann ist nach den Ansprüchen aller Beteiligten untereinander gefragt. Der Sachverhalt ist daher zunächst in Zweipersonenverhältnisse zu gliedern, so dass er zu der konkreteren Fallfrage: „Welche Ansprüche hat die eine Partei gegen die andere?“ führt.[1]

Diese Fallfrage ist wiederum so zu untergliedern, dass sie einer ganz konkreten Fallfrage entspricht, nämlich: „Kann die eine Partei von der anderen eine bestimmte Leistung verlangen?“

Die maßgebliche Fragestellung für die Gliederung lautet: Wer will was von wem woraus?

Kommen verschiedene Ziele in Betracht, ist die Darstellung weiter nach den verschiedenen Anspruchszielen zu untergliedern (z.B. Herausgabe, Schadensersatz, etc.).[2]

1. Teil „Ein Rundflug“B. Wie geht das? › III. Auffinden der Anspruchsgrundlage

BGB Allgemeiner Teil I

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