Читать книгу BGB Allgemeiner Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 18
2. Untergliederungen
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Innerhalb einer Anspruchsgrundlagenebene sind gedanklich weitere Untergliederungen vorzunehmen. Als Faustformel für die weitere Untergliederung gilt: Erst prüfen Sie die Ansprüche mit den geringsten oder doch am leichtesten zu begründenden Voraussetzungen. Das machen die „Profis“ (Richter und Rechtsanwälte) genauso – es ist der effizienteste Lösungsansatz.