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III. Auffinden der Anspruchsgrundlage

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Die so konkretisierte Fallfrage ist nun zu beantworten, d.h. es ist zu prüfen, ob das Begehren des Anspruchstellers mit rechtlichen Mitteln durchsetzbar ist. Das setzt einen Anspruch voraus, dessen Rechtsfolge dem Begehren des Anspruchstellers inhaltlich entspricht. Außerdem muss dieser Anspruch auch (gerichtlich) durchsetzbar sein.

Um das herauszufinden, gehen Sie von der gewünschten Rechtsfolge aus und suchen nach passenden Anspruchsgrundlagen.[3]

Beispiel

Ist nach Ersatz einer bestimmten Schadensposition gefragt, suchen Sie nach Anspruchsgrundlagen, deren Rechtsfolge eine Verpflichtung zum Schadensersatz anordnen, z.B. §§ 122 Abs. 1, 179 Abs. 1 Var. 2, 280 Abs. 1, 678, 823 Abs. 1.

Am Anfang ist es hilfreich, sich die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen in der eigenen Textausgabe mit einer bestimmten Farbe zu markieren.

Anspruchsgrundlagen können durch Rechtsgeschäft (vgl. § 311 Abs. 1), durch Gesetz oder durch Gewohnheitsrecht[4] begründet werden. Gesetzliche Anspruchsnormen erkennt man beispielsweise an den folgenden Formulierungen:

„ … hat zu / ist zu (ersetzen o.Ä.) …“, vgl. z.B. § 122 Abs. 1;

„ … kann verlangen …“, vgl. z.B. § 280 Abs. 1 S. 1;

„ … ist verpflichtet …“, vgl. z.B. § 823 Abs. 1.

1. Teil „Ein Rundflug“B. Wie geht das? › IV. Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen

BGB Allgemeiner Teil I

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