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e) Tatbestandliche Logik

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Innerhalb einer Anspruchsgrundlagenebene kann es nach der Fassung der jeweiligen Tatbestände eine logische Reihenfolge geben, die Sie dann für Ihre Gliederung übernehmen.

Beispiele

Anspruch aus § 347 Abs. 2 S. 1 vor Anspruch aus § 347 Abs. 2 S. 2 („andere Aufwendungen“ = andere Aufwendungen als die im Sinne von S. 1);

Anspruch aus § 536a Abs. 2 Nr. 1, 2 vor Anspruch aus § 539 Abs. 1 („…, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat,…“) i.V.m. §§ 683, 677, 670 bzw. §§ 684, 818 f.;[10]

Leistungskondiktion aus § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 vor Nichtleistungskondiktion aus § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 2 („in sonstiger Weise“).

1. Teil „Ein Rundflug“B. Wie geht das? › V. Darstellung aller Anspruchsgrundlagen im Gutachten?

BGB Allgemeiner Teil I

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