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III. Präzision im Ausdruck/Exakte Zitierweise

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Eine klare Strukturierung und eine präzise Sprache sind die wichtigsten Werkzeuge des Juristen.

Bleiben Sie im Satzbau und in der Sprache so einfach, klar und genau wie möglich. Ihre Formulierungen dürfen nicht mehrdeutig sein und müssen Ihren Gedanken genau abbilden. Überlegen Sie immer genau, was Sie mit dem nächsten Satz eigentlich sagen wollen und ob Ihnen das dann auch gelungen ist.

Normen sind ganz exakt zu zitieren, und zwar mit Absatz, Satz, Halbsatz, Variante, Nummer, Buchstabe, etc.

Beispiel

Das in Klausuren häufig anzutreffende Zitat: „Anspruch aus § 812“ genügt dieser Regel nicht. Zum einen besteht § 812 aus zwei Absätzen. Zum anderen fasst der erste Absatz in zwei Sätzen ganz verschiedene Anspruchsgrundlagen sprachlich zusammen. Im Falle der „condictio indebiti“ muss es also heißen: „§ 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1“.

1. Teil „Ein Rundflug“C. Wie schreibe ich es auf? › IV. Übersichtliche Struktur

BGB Allgemeiner Teil I

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