Читать книгу Der Wohlstand der Nationen - Адам Смит, Adam Smith - Страница 15
Erstes Buch
Von den Ursachen der Zunahme in der Ertragskraft der Arbeit und von den Regeln, nach welchen ihr Ertrag sich naturgemäß unter die verschiedenen Volksklassen verteilt
Elftes Kapitel
Die Grundrente
ОглавлениеDie Rente als der für die Nutzung des Bodens gezahlte Preis betrachtet, ist naturgemäß der höchste, den der Pächter nach der jeweiligen Bodenbeschaffenheit zu zahlen vermag. Bei der Feststellung der Pachtbedingungen sucht der Grundherr dem Pächter keinen größeren Anteil am Ertrage zu lassen, als zur Erhaltung des Kapitals, von dem er die Aussaat bestreitet, die Arbeit bezahlt und das Vieh nebst anderem Wirtschaftsinventar kauft und unterhält, sowie zur Gewährung des gewöhnlichen Gewinnes landwirtschaftlicher Kapitalanlagen in der Gegend, ausreicht. Dies ist offenbar der kleinste Anteil, an dem sich der Pächter genügen lassen kann, wenn er nicht geradezu verlieren will; der Grundherr aber ist selten bereit, ihm mehr als diesen Anteil zu lassen. Was von dem Ertrage, oder mit andern Worten von dem Preise des Ertrags nach Abzug jenes Anteils übrig bleibt, sucht der Besitzer natürlich für sich als Grundrente zu reservieren – und dies ist offenbar das höchste, was der Pächter nach der jeweiligen Bodenbeschaffenheit zu zahlen vermag. Manchmal nimmt der Grundherr aus Freigebigkeit, öfters aus Unkenntnis etwas weniger; manchmal zahlt auch der Pächter, obgleich dieser Fall seltener ist, aus Unkenntnis etwas mehr, d. h. er begnügt sich mit einem geringeren als dem in der Gegend üblichen Gewinn landwirtschaftlichen Kapitals. Dieser Teil jedoch kann noch als die natürliche oder als die Grundrente angesehen werden, für welche Ländereien dieser Art gewöhnlich verpachtet werden.
Man könnte glauben, die Grundrente sei oft nichts weiter als ein billiger Gewinn oder Zins für das vom Grundherrn auf die Bodenverbesserung verausgabte Kapital. Das kann unter Umständen allerdings teilweise der Fall sein; aber eben auch nur teilweise. Der Grundeigentümer verlangt sogar für unangebautes Land eine Rente, und der vermeinte Zins oder Gewinn auf die Verbesserungskosten sind gewöhnlich nur ein Zusatz zur ursprünglichen Rente. Überdies werden die Verbesserungen nicht immer vom Kapital des Grundeigentümers, sondern manchmal von dem des Pächters gemacht. Kommt aber die Zeit, wo der Pachtkontrakt erneuert werden soll, so fordert der Grundeigentümer gewöhnlich dieselbe Erhöhung der Rente als wenn er die Verbesserungen aus eigenen Mitteln bewirkt hätte.
Zuweilen verlangt er eine Rente für Dinge, die der Verbesserung durch Menschenhand durchaus unfähig sind. Kelp ist eine Art Seegras, das verbrannt ein alkalisches Salz liefert, das zur Bereitung von Glas, Seife und zu anderen Zwecken dient. Es wächst an einigen Orten Großbritanniens, namentlich in Schottland, nur auf solchen Felsen, die innerhalb der Flutgrenze liegen und täglich zweimal vom Wasser bedeckt werden, so dass es unmöglich durch menschlichen Fleiß vermehrt werden kann. Dennoch wird ein Grundeigentümer, dessen Gut von einem Kelpufer eingeschlossen ist, ebenso gut von diesem, wie von seinen Kornfeldern, eine Rente verlangen.
Das Meer in der Umgebung der Shetlandsinseln ist vorzugsweise reich an Fischen, die ein Hauptnahrungsmittel ihrer Bewohner ausmachen. Um aber von diesem Produkt des Wassers Nutzen zu ziehen, müssen sie ihre Wohnung am anstoßenden Lande haben. Die Rente des Grundeigentümers richtet sich hier nicht bloß danach, was der Pächter aus dem Lande ziehen kann, sondern danach, was ihm beide, Land und Wasser, einbringen. Sie wird zum Teil in Seefischen bezahlt, und es tritt hier einer von den sehr seltenen Fällen ein, in dem die Rente einen Teil des Preises dieser Ware ausmacht.
Die Grundrente ist daher als der für die Benutzung des Bodens bezahlte Preis, natürlich ein Monopolpreis. Er richtet sich durchaus nicht nach dem, was der Grundeigentümer für die Verbesserung des Landes verausgabt hat, oder woran er sich genügen lassen könnte, sondern nach dem, was der Pächter zu geben imstande ist.
In der Regel können nur solche Bodenprodukte zu Markte gebracht werden, deren gewöhnlicher Preis hoch genug ist, um das darauf verwendete Kapital samt dem gewöhnlichen Kapitalgewinn wieder einzubringen. Beträgt der gewöhnliche Preis mehr, so wird der Überschuss natürlich auf die Grundrente fallen; beträgt er weniger, so kann die Ware zwar zu Markte gebracht werden, dem Grundeigentümer aber keine Rente abwerfen. Ob der Preis höher oder niedriger ist, hängt von der Nachfrage ab.
Es gibt gewisse Bodenprodukte, nach denen stets eine derartige Nachfrage sein muss, dass die Gewährung eines höheren Preises als hinreichend ist, sie auf den Markt zu bringen, gesichert ist; und es gibt andere, bei denen es einmal der Fall ist, ein anderes Mal aber nicht. Die ersteren müssen dem Grundeigentümer immer eine Rente gewähren; die letzteren hingegen tun dies nach Umständen.
Die Rente tritt daher, wie zu beachten ist, auf eine andere Weise in die Zusammensetzung des Warenpreises ein als der Lohn und der Gewinn. Hoher oder niedriger Lohn und Gewinn sind die Ursachen eines hohen oder niedrigen Preises; hohe oder niedrige Rente ist seine Wirkung. Weil hoher oder niedriger Lohn und Gewinn gezahlt werden muss, damit eine bestimmte Ware zu Markte komme, ist ihr Preis hoch oder niedrig. Aber ob eine hohe, niedrige oder gar keine Rente gezahlt wird, hängt davon ab, ob der Preis der Ware hoch oder niedrig ist, d. h. ob er viel mehr oder etwas mehr oder gar nicht mehr beträgt als zur Bezahlung des Lohns und Gewinns erforderlich ist.
Die gesonderte Betrachtung erstens derjenigen Teile des Bodenertrags, die stets eine Rente gewähren; zweitens derjenigen, die bald eine gewähren und bald nicht; und drittens der Schwankungen, welche in den verschiedenen Perioden der Kultur in dem relativen Werte dieser beiden Arten roher Produkte naturgemäß eintreten, ob man sie untereinander oder mit den Industrieerzeugnissen vergleicht, – lässt dieses Kapitel in drei Abteilungen zerfallen.