Читать книгу Der Wohlstand der Nationen - Адам Смит, Adam Smith - Страница 8
Erstes Buch
Von den Ursachen der Zunahme in der Ertragskraft der Arbeit und von den Regeln, nach welchen ihr Ertrag sich naturgemäß unter die verschiedenen Volksklassen verteilt
Sechstes Kapitel
Die Bestandteile des Warenpreises
ОглавлениеIn dem ersten rohen Zustande der Gesellschaft, der der Kapitalanhäufung und Landaneignung vorhergeht, scheint das Verhältnis zwischen den Arbeitsmengen, die zur Erlangung der verschiedenen Gegenstände notwendig sind, der einzige Umstand zu sein, der einen Maßstab für den Tausch des einen gegen den anderen bilden kann. Wenn es z. B. unter einem Jägervolke in der Regel zweimal so viel Arbeit kostet, einen Biber zu erlegen als ein Reh, so müsste naturgemäß ein Biber zwei Rehe wert sein. Es ist begreiflich, dass das, was gewöhnlich das Produkt zweier Tage oder zweier Stunden Arbeit ist, doppelt so viel wert sein muss als das, was das Produkt von einer eintägigen oder einstündigen Arbeit zu sein pflegt.
Ist die eine Art der Arbeit anstrengender als die andere, so wird natürlich eine Vergütung für die größere Mühe zugestanden werden, und das Produkt einer einstündigen schwereren Arbeit kann oft dem Produkt einer zweistündigen leichteren Arbeit im Tausch gleich gelten.
Oder wenn die eine Art Arbeit einen ungewöhnlichen Grad von Geschicklichkeit und Talent erfordert, so wird die Achtung, die man für solche Talente hat, ihrem Produkte einen höheren Wert geben als den, der nur der aufgewendeten Zeit gebührt. Solche Talente können selten ohne langjährige Übung erworben werden, und der höhere Wert ihres Produkts kann oft nichts weiter sein als ein billiger Ersatz für die Zeit und Arbeit, welche ihrer Erwerbung gewidmet wurden. In dem vorgerückten Stande der Gesellschaft werden derartige Zugeständnisse für größere Mühe und Geschicklichkeit gewöhnlich im Arbeitslohn gemacht; und etwas Ähnliches muss wahrscheinlich auch im ersten rohen Gesellschaftszustande platzgegriffen haben.
In diesem Stadium der Dinge gehört das ganze Arbeitsprodukt dem Arbeiter; und die zur Beschaffung oder Hervorbringung einer Ware gewöhnlich aufgewendete Arbeitsmenge ist der einzige Umstand, nach dem sich diejenige Arbeitsmenge richtet, für die man jene Ware gewöhnlich kaufen oder eintauschen muss.
Sobald sich in den Händen einiger Personen Kapital gesammelt hat, wird bald einer oder der andere unter ihnen sein Kapital dazu verwenden, fleißige Leute zu beschäftigen und mit Rohstoffen und Lebensmitteln zu versorgen, um seinerseits aus dem Verkauf ihres Arbeitserzeugnisses, oder aus dem, was das Material durch ihre Arbeit an Wert gewinnt, Vorteil zu ziehen. Bei dem Austausch der fertigen Waren gegen Geld, Arbeit oder andere Güter muss über die Kosten des Rohstoffs und der Arbeit noch etwas für den Gewinn des Unternehmers herauskommen, der sein Kapital dabei aufs Spiel gesetzt hat. Der Wert, den die Arbeiter den Rohstoffen hinzufügen, löst sich daher in diesem Falle in zwei Teile auf, von denen der eine ihren Lohn, der andere den Gewinn des Arbeitgebers auf das ganze für Materialien und Lohn vorgeschossene Kapital bezahlt. Letzterer würde kein Interesse haben, Arbeiter zu beschäftigen, wenn er nicht aus dem Verkaufe ihrer Arbeit etwas mehr als den Ersatz seines Kapitals zu ziehen hoffte, und er würde kein Interesse haben, lieber ein großes als ein kleines Kapital anzulegen, wenn sein Gewinn sich nicht nach dem Umfange seines Kapitals richtete.
Man könnte glauben, der Kapitalgewinn sei nur ein anderer Name für den Lohn einer besonderen Art Arbeit, derjenigen nämlich, die in der Aufsicht und Leitung besteht. Der Kapitalgewinn ist jedoch etwas ganz anderes, wird durch ganz andere Prinzipien bestimmt und steht zu der Menge, der Beschwerlichkeit und dem Talenterfordernis jener vorausgesetzten Arbeit der Aufsicht und Leitung in keinem Verhältnis. Er richtet sich lediglich nach dem Wert des aufgewendeten Kapitals, und ist je nach dem Umfange dieses Kapitals größer oder geringer. Nehmen wir z. B. an, dass an einem Orte, wo der gewöhnliche Jahresgewinn gewerblicher Anlagen zehn Prozent beträgt, zwei Fabriken sich befinden, in deren jeder zwanzig Arbeiter zu einem Lohn von je fünfzehn Pfund jährlich beschäftigt sind, die also im Ganzen je dreihundert Pfund Arbeitslohn zahlen. Nehmen wir ferner an, dass die groben Materialien, welche jährlich in der einen verarbeitet werden, nur siebenhundert Pfund kosten, während die feineren in der andern siebentausend kosten. Das in der einen jährlich aufgewendete Kapital wird in diesem Falle nur tausend Pfund betragen, wogegen das der andern siebentausend dreihundert Pfund beträgt. Nach dem Satze von zehn Prozent wird mithin der Unternehmer der einen nur auf einen jährlichen Gewinn von etwa hundert Pfund rechnen, während der Unternehmer der anderen auf etwa siebenhundert und dreißig Pfund rechnen wird. Obgleich aber ihr Gewinn so verschieden ist, kann doch ihre Arbeit der Aufsicht und Leitung ganz oder nahezu dieselbe sein. In manchen großen Fabriken wird fast die ganze Arbeit dieser Art einem Geschäftsführer übertragen. Sein Lohn drückt den Wert dieser Arbeit der Aufsicht und Leitung richtig aus. Obwohl bei Festsetzung seines Lohns gewöhnlich nicht nur auf seine Arbeit und Geschicklichkeit, sondern auch auf das in ihn gesetzte Vertrauen Rücksicht genommen wird, so steht dieser Lohn doch niemals in einem geregelten Verhältnis zu dem Kapital, dessen Verwaltung er beaufsichtigt: und obwohl der Eigentümer dieses Kapitals fast aller Arbeit enthoben ist, rechnet er doch darauf, dass sein Gewinn zu seinem Kapital in einem geregelten Verhältnis stehe. Mithin bildet im Preise der Waren der Kapitalgewinn einen vom Arbeitslohn durchaus verschiedenen und nach ganz anderen Grundsätzen geregelten Bestandteil.
Unter diesen Umständen gehört nicht immer das ganze Produkt der Arbeit dem Arbeiter. Er muss es in den meisten Fällen mit dem Kapitalisten, welcher ihm Beschäftigung gibt, teilen. Auch ist die zur Erwerbung oder Hervorbringung einer Ware gewöhnlich erforderliche Arbeitsmenge nicht mehr das einzige, wonach sich die Menge, für welche man jene gewöhnlich kaufen oder eintauschen muss, richtet. Vielmehr muss offenbar eine weitere Menge als Gewinn für das den Lohn und die gelieferten Rohstoffe vorstreckende Kapital hinzukommen.
Sobald aller Grund und Boden eines Landes Privateigentum geworden ist, möchten auch die Grundbesitzer, gleich allen anderen Menschen, da ernten, wo sie nicht gesät haben, und verlangen sogar für die freiwilligen Erzeugnisse des Bodens eine Rente. Das Holz des Waldes, das Gras der Wiese und alle von selbst wachsenden Früchte der Erde, die, so lange der Boden Gemeingut war, den Arbeiter nur die Mühe des Sammelns kosteten, werden nun auch für ihn mit einem Zuschlagspreise belegt. Er muss nun für die Erlaubnis, sie zu sammeln, bezahlen, und an den Grundbesitzer einen Teil dessen abgeben, was seine Arbeit einsammelt oder hervorbringt. Dieser Teil, oder (was auf dasselbe hinauskommt) der Preis dieses Teiles bildet die Grundrente, und macht in dem Preise der meisten Waren einen dritten Bestandteil aus.
Der wirkliche Wert aller Bestandteile des Preises wird, wie zu beachten ist, nach der Arbeitsmenge gemessen, die für einen jeden von ihnen zu haben ist. Die Arbeit misst den Wert nicht nur desjenigen Teiles des Preises, der sich in Arbeit auflöst, sondern auch dessen, der sich in Rente, und dessen, der sich in Gewinn auflöst.
In jeder Gesellschaft löst sich am Ende der Preis aller Waren in den einen oder andern, oder in alle dieser drei Teile auf; und in jeder zivilisierten Gesellschaft treten alle drei mehr oder weniger als Bestandteile in den Preis der bei Weitem meisten Waren ein.
Im Getreidepreis z. B. zahlt der eine Teil die Rente des Grundbesitzers, der andere den Arbeitslohn oder Unterhalt der zur Getreideerzeugung verwendeten Arbeiter und Arbeitstiere, und der dritte zahlt den Gewinn des Pächters. Diese drei Teile scheinen entweder sogleich oder zuletzt den ganzen Getreidepreis auszumachen. Man könnte vielleicht meinen, es sei ein vierter Teil nötig, um das Kapital des Pächters wieder zu ersetzen, oder den Abgang an Zugvieh und Wirtschaftsgerät auszugleichen. Allein man muss bedenken, dass der Preis jedes Wirtschaftsstückes, wie etwa eines Arbeitspferdes, selbst aus den nämlichen drei Teilen besteht: der Rente von dem Lande, auf dem es großgezogen wird, der Arbeit es zu warten und aufzuziehen, und dem Gewinn des Pächters, der sowohl die Rente jenes Landes wie den Arbeitslohn vorschießt. Obschon daher im Getreidepreis sowohl der Preis wie der Unterhalt des Pferdes bezahlt werden kann, so löst sich doch der ganze Preis entweder sofort oder zuletzt in die nämlichen drei Teile der Rente, der Arbeit und des Gewinnes auf.
Im Preise des Mehls muss man zum Getreidepreise den Gewinn des Müllers und den Arbeitslohn seiner Leute hinzurechnen; im Preise des Brotes den Gewinn des Bäckers und den Lohn seiner Leute; und im Preise beider die Arbeit, das Getreide von dem Pächter zum Müller, und von diesem zum Bäcker zu schaffen, so wie den Gewinn derer, die den Lohn für diese Arbeit vorschießen.
Der Flachspreis löst sich in die nämlichen drei Teile, wie der Getreidepreis, auf. Im Preise der Leinwand muss man noch den Arbeitslohn des Zurichters, Spinners, Webers, Bleichers u. s. w. samt den Gewinnen ihrer bezüglichen Arbeitgeber hinzurechnen.
Je mehr ein Stoff veredelt wird, desto größer wird der Teil des Preises, der sich in Arbeitslohn und Gewinn auflöst, im Verhältnis zu dem anderen Teil, der sich in Rente auflöst. Mit jedem neuen Arbeitsprozess wächst nicht nur die Zahl der Gewinne, sondern jeder folgende Gewinn ist auch größer als der vorhergehende, weil das Kapital, woraus er fließt, stets größer sein muss. So muss z. B. das Kapital, welches die Weber beschäftigt, größer sein als dasjenige, das die Spinner beschäftigt, weil es nicht nur das letztere samt seinen Gewinnen wieder erstattet, sondern außerdem auch den Arbeitslohn der Weber bezahlt; und der Gewinn muss stets dem Kapital entsprechen.
Auch in den zivilisiertesten Gesellschaften gibt es jedoch einige Waren, deren Preis sich nur in zwei Teile, nämlich in den Arbeitslohn und Kapitalgewinn, auflöst, und eine noch kleinere Anzahl von Waren, deren Preis nur im Arbeitslohn besteht. Im Preise der Seefische z. B. deckt ein Teil die Arbeit der Fischer, und der andere den Gewinn des in der Fischerei angelegten Kapitals. Die Rente macht sehr selten einen Teil von ihm aus, obwohl es zuweilen vorkommt, wie ich später zeigen werde. Anders verhält es sich, wenigstens im größten Teile von Europa, mit der Flussfischerei. Für den Lachsfang wird eine Rente bezahlt, und die Rente, obwohl man sie nicht gut Grundrente nennen kann, macht ebenso wie Arbeitslohn und Gewinn einen Teil des Lachspreises aus. In einigen Teilen Schottlands machen einige arme Leute ein Gewerbe daraus, längs der Meeresküste jene bunten Steinchen zu sammeln, welche unter dem Namen der schottischen Kiesel allgemein bekannt sind. Der Preis, welcher ihnen vom Steinschneider dafür bezahlt wird, ist lediglich der Lohn für ihre Arbeit; weder Rente noch Gewinn machen einen Teil von ihm aus.
Der Gesamtpreis jeder Ware muss sich jedoch schließlich in den einen oder andern, oder in alle drei dieser Teile auflösen, da jeder Teil davon, der nach Bezahlung der Grundrente und des Preises der gesamten auf Erzeugung, Verarbeitung und Markttransport verwendeten Arbeit übrig bleibt, notwendig der Gewinn irgendjemandes sein muss.
Wie der Preis oder Tauschwert jeder Ware, für sich genommen, sich in den einen oder andern, oder in alle drei jener Bestandteile auflöst, so muss der Gesamtpreis aller Waren, die das ganze Jahreserzeugnis der Arbeit eines Landes bilden, sich gleichfalls in jene drei Teile auflösen, und sich unter die Bewohner des Landes als Arbeitslohn, Kapitalgewinn oder Grundrente verteilen. Die Gesamtheit dessen, was jährlich durch die Arbeit einer Gesellschaft gesammelt oder hervorgebracht wird, oder (was auf dasselbe hinauskommt) der Gesamtpreis dieses Ganzen wird auf diese Art ursprünglich unter die verschiedenen Gesellschaftsglieder verteilt. Arbeitslohn, Gewinn und Rente sind die drei ursprünglichen Quellen alles Einkommens wie aller Tauschwerte. Jedes andere Einkommen fließt zuletzt aus einer oder der anderen dieser Quellen.
Wer sein Einkommen aus einem ihm als Eigentum zugehörigen Fonds bezieht, muss es entweder von seiner Arbeit, seinem Kapital, oder seinem Grund und Boden beziehen. Das aus Arbeit gezogene Einkommen wird Lohn genannt. Das aus der Verwaltung oder Beschäftigung von Kapital gezogene Einkommen heißt Gewinn. Dasjenige Einkommen aus Kapital aber, welches jemand bezieht, der das Kapital nicht selbst verwendet, sondern einem anderen leiht, heißt Zins. Zins ist die Vergütung, die der Borger dem Darleiher für den Gewinn zahlt, den er durch den Gebrauch des Geldes machen kann. Ein Teil dieses Gewinnes kommt natürlich dem Borgenden zu, der die Gefahr und die Geschäftslast übernimmt; ein Teil aber dem Darleiher, der jenem die Gelegenheit gibt, den Gewinn zu machen. Der Geldzins ist immer ein abgeleitetes Einkommen, das, wenn es nicht aus dem durch die Geldbenutzung erzielten Gewinn gezahlt wird, aus irgendeiner andern Einkommensquelle gezahlt werden muss, wenn anders der Borger nicht ein Verschwender ist, der eine zweite Schuld macht, um die Zinsen der ersten zu bezahlen. Das Einkommen, welches lediglich aus Grund und Boden gezogen wird, heißt Rente, und gehört dem Grundbesitzer. Das Einkommen des Pächters ist teilweise aus seiner Arbeit, teilweise aus seinem Kapital entnommen. Für ihn ist der Boden nur das Mittel, das ihn instand setzt, den Lohn dieser Arbeit zu ernten und Gewinn aus diesem Kapital zu ziehen. alle Steuern und alle auf diese gegründeten Einkünfte, alle Besoldungen, Ruhegehälter und Jahrgelder jeder Art entstammen schließlich einer oder der anderen jener drei ursprünglichen Einkommensquellen und werden unmittelbar oder mittelbar vom Arbeitslohn, vom Kapitalgewinn oder von der Grundrente gezahlt.
Wenn diese drei Arten des Einkommens verschiedenen Personen gehören, so lassen sie sich leicht unterscheiden; gehören sie aber einer einzigen, so werden sie, wenigstens im Sprachgebrauch, zuweilen miteinander zusammengeworfen.
Ein Mann, der einen Teil seines Gutes selbst bewirtschaftet, muss, nach Bezahlung der Wirtschaftskosten, sowohl die Rente des Gutsbesitzers als den Gewinn des Pächters erhalten. Allein er pflegt seinen ganzen Ertrag Gewinn zu nennen, und wirft so, wenigstens im gewöhnlichen Sprachgebrauch, die Rente mit dem Gewinn zusammen. Die meisten unserer nordamerikanischen und westindischen Pflanzer sind in dieser Lage. Sie bewirtschaften meistens ihre Güter selbst, und man hört daher selten etwas von der Rente einer Pflanzung, wohl aber häufig von dem Gewinn aus ihr.
Gewöhnliche Pächter haben selten einen Aufseher zur Leitung der Wirtschaftsarbeiten. Auch arbeiten sie in der Regel vieles selbst, wie pflügen, eggen usw. Was daher nach Zahlung der Rente von der Einte übrig bleibt, muss ihnen nicht nur ihr auf den Anbau verwendetes Kapital samt den üblichen Zinsen wiedererstatten, sondern auch den Lohn bezahlen, welcher ihnen, ebenso als Arbeitern, wie als Aufsehern zukommt. Indessen heißt alles, was nach Zahlung der Rente und Erstattung des Kapitals übrig bleibt, Gewinn. Offenbar aber bildet der Lohn einen Teil davon. Wenn der Pächter diesen Lohn spart, muss er ihn notwendig gewinnen. Folglich wird in diesem Falle der Arbeitslohn mit dem Gewinn zusammengeworfen.
Ein unabhängiger Gewerbtreibender, der Kapital genug besitzt, um Rohstoffe zu kaufen und sich so lange zu unterhalten, bis er seine Arbeit zu Markte bringen kann, muss sowohl den Lohn eines Gesellen, der unter einem Meister arbeitet, wie den vom Meister durch den Verkauf der Arbeit des Gesellen zu erzielenden Gewinn herausschlagen. Dennoch wird sein ganzer Erwerb gewöhnlich Gewinn genannt, und der Lohn ist auch in diesem Falle mit dem Gewinn zusammengeworfen.
Ein Gärtner, der seinen Garten mit eigner Hand bestellt, vereinigt in seiner Person den dreifachen Charakter eines Grundbesitzers, Pächters und Arbeiters. Daher müsste ihm sein Produkt die Rente des ersten, den Gewinn des zweiten und den Lohn des dritten eintragen. Indessen wird das Ganze gewöhnlich als sein Arbeitserwerb angesehen. Sowohl Rente als Gewinn sind in diesem Falle mit dem Lohn zusammengeworfen.
Da es in einem zivilisierten Lande nur wenige Waren gibt, deren Tauschwert allein der Arbeit entstammt, da Rente und Gewinn zum Tauschwerte der allermeisten Waren reichlich beitragen, so wird das jährliche Erzeugnis der Arbeit des Landes stets hinreichen, eine viel größere Menge Arbeit zu bezahlen als zur Erzeugung und Zubereitung jenes Produkts sowie zu seinem Transport auf den Markt aufgewendet wurde. Wenn die Gesellschaft jährlich die ganze Arbeit, die sie zu kaufen imstande ist, verwendete, so würde eben sowohl die Arbeitsmenge mit jedem Jahre mächtig wachsen, wie das Erzeugnis jedes folgenden Jahres von weit größerem Werte sein als das des vorhergehenden. Aber es gibt kein Land, in dem das ganze Jahresprodukt zum Unterhalt der Gewerbtätigen verwendet wird. Überall verzehren die Müßigen einen großen Teil von ihm; und je nach den verschiedenen Verhältnissen, in denen es jährlich unter diese beiden Volksklassen verteilt wird, muss sein gewöhnlicher oder durchschnittlicher Wort entweder zu- oder abnehmen, oder von Jahr zu Jahr gleich bleiben.