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e)Erlasse

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Keine Rechtsquellen sind auch die Erlasse der öffentlichen Arbeitgeber, da sie lediglich interne Verwaltungsanweisungen sind. Auf sie kann jedoch in einzelvertraglichen Regelungen Bezug genommen werden.

Ebenso wenig kommt Bescheiden der Bundes- oder Landesministerien Rechtsquellencharakter zu, welche zur Auslegung von Gesetzen Stellung beziehen. Sie sind als rein gutachterliche Äußerungen zu verstehen.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst I

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