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cc)Betriebsvereinbarungen

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Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Verträge, § 77 Abs. 1, 2 BetrVG, zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Parallelinstrument auf Betriebsebene zu den Tarifverträgen im überbetrieblichen Bereich. Nach § 130 BetrVG findet das Betriebsverfassungsrecht jedoch keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Anders gestaltet sich die Rechtslage bei einer Privatisierung einer Dienststelle, wodurch der Anwendungsbereich des BetrVG eröffnet wird.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst I

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