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f)Autonomes Recht
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Hierunter versteht man die Rechtsquellen, die außerhalb staatlicher Rechtsgebungsbefugnisse durch die Organe des Arbeitnehmers entstehen. Im Einzelnen handelt es sich um das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen, sog. Kollektivvereinbarungen.