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Die Gesellschaft
ОглавлениеMit den Ausführungen zur Gesellschaft schließt dieser Überblick zu einzelnen ausgewählten Vertragstypen des BGB. Sehen Sie sich also nun noch die im BGB geregelte Gesellschaft bürgerlichen Rechts an (kurz GbR). Sie gilt noch immer als Grundform für viele andere Gesellschaftsformen – etwa für die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Zu alledem hat sich (ähnlich wie beim Arbeitsrecht) rund um das Thema »Gesellschaft« inzwischen ein eigenes Rechtsgebiet entwickelt: das sogenannte Gesellschaftsrecht. Hier soll es aber allein um die GbR gehen, die durchaus im Alltag eine Rolle spielen kann. Nicht ausgeschlossen, dass Sie bereits Gesellschafter einer solchen GbR waren, ohne es zu wissen. Wie das geht? Lesen Sie selbst.