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H. Das Immaterialgüterrecht im Wirtschaftsverkehr

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Das Rechtsgebiet des Immaterialgüterrechts gewinnt in der praktischen Wirtschaftsordnung zunehmend an Bedeutung.

So wird den gewerblichen Schutzrechten sowie dem Urheberrecht eine wichtige Rolle im Innovationsprozess zugeschrieben. Ganz entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und einer Volkswirtschaft als Ganzes sind innovative Ideen, Produkte und Verfahren. Diese können sodann über gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht gegen den Wettbewerb geschützt werden.

Unternehmen profitieren unter anderem von ihren geschützten Erfindungen über eine Verwertung derselben in Lizenz- und Verwertungsverträgen. Diese gewähren Dritten Nutzungsrechte an Immaterialgüterrechten unter definierten Bedingungen. So regeln Lizenzverträge Fragen der einfachen oder ausschließlichen Nutzung, Fragen des Marktsegments für ein Produkt, der Laufzeit und des Entgelts für die Nutzung.

Eine besondere Problematik ist in Bezug auf die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht durch die Digitalisierung aufgetreten. Sobald ein Schutzrecht digitalisiert vorliegt, wird bei einer Kopie eines digitalen Gutes dem eigentlichen Rechteinhaber nichts weggenommen. Es entsteht für den Rechteinhaber genau genommen kein Schaden. Doch entgehen den Rechteinhabern in großem Umfang Gewinne aus Lizenzzahlungen; die Schutzrechte werden ausgehöhlt.

Auf der einen Seite hat die gestiegene Bedeutung der Immaterialgüterrechte in der Praxis zum Erstarken von Technologietransferaktivitäten und finanziellen Fördermechanismen geführt. Auf der anderen Seite sind Forderungen nach einer Anpassung der Schutzrechte an die Anforderungen des digitalen Zeitalters laut geworden.

Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

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