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II. Rechtsvoraussetzungen

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Um in den Genuss des Urheberrechts zu kommen, muss ein Werk dem Bereich der Literatur, Wissenschaft und Kunst zugehörig sein, eine persönliche Schöpfung darstellen, einen geistigen Gehalt haben und eine konkrete, sinnlich wahrnehmbare Form gefunden haben. Letzteres heißt praktisch: Nicht Motiv und abstrakte Inhalte der Darstellung sind schutzfähig, sondern lediglich diese Art und Weise der Darstellung, diese konkrete Wiedergabe. Diese Schutzvoraussetzungen schauen wir uns nun im Detail an.

Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

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