Читать книгу Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern - Andreas Minkoff - Страница 46

b) Pflicht zur Konzernleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft

Оглавление

85

Anders wird die Frage jedoch beurteilt, sofern es um die Ausschöpfung der Leitungsmacht als Pflicht gegenüber der eigenen Gesellschaft geht. Zu den Grundpflichten der Geschäftsführungsorgane gehört die Nutzung aller Möglichkeiten, die das Wohl des eigenen Unternehmens fördern.[36] Dazu gehört auch die Möglichkeit der Nutzung der Instrumente, die hinsichtlich der Beteiligung an anderen Unternehmen bestehen.[37] Wie weit die daraus resultierenden Pflichten reichen, ist in der Literatur höchst umstritten.

Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern

Подняться наверх