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2. Die Entstehung des Verfassungsstaates

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Die älteste Monarchie, die konstitutionelle Monarchie schlechthin, findet sich in England. Formell allerdings besitzt das Königreich (bis heute) keine (vollständig) geschriebene Verfassung, sondern setzt sich aus Einzelgesetzen und Gewohnheitsrecht zusammen. Erste (konstitutionsschaffende) Versuche (1782, 1789), eine Verfassung überhaupt zu kodifizieren, gehen auf den habsburgischen Großherzog Leopold I. von Toskana (1747–1792) zurück, allerdings scheiterte dieser Versuch letztlich aufgrund seines Herrschaftsantrittes als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und Herrscher der Habsburgermonarchie im Jahr 1790.

Verfassungsstaat als logische Konsequenz der Aufklärung

Die Entstehung des Verfassungsstaates spiegelte nicht nur die juristisch-staatsphilosophische Gedankenwelt wider, sondern auch jene komplexen gesellschaftlichen Entwicklungen, die seit ca. 1700 in Europa und Nordamerika gediehen. Der Verfassungsstaat erweist sich als ein Produkt der Aufklärung und entstammt genuin der europäischen Gedankenwelt.

Verfassungsgeschichte Europas

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