Читать книгу Verfassungsgeschichte Europas - Anita Prettenthaler-Ziegerhofer - Страница 28
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ОглавлениеPetition of Rights, 1628 Aus: Brand/Hattenhauer, Rechtsstaat, 45
(…) dass kein freier Mann verhaftet, eingesperrt oder seiner persönlichen Freiheit, seiner Rechte oder seiner freien Bewegung beraubt werden oder geächtet oder verbannt oder in irgendeiner Weise geschädigt werden dürfe, außer nach gesetzlichem Urteil von seinesgleichen oder nach dem Landesgesetz (…), dass niemand, wes Standes oder Ranges er auch sei, aus seinem Eigentum oder aus seiner Pachtung vertrieben oder verhaftet oder enterbt oder hingerichtet werden dürfe, ohne die Gelegenheit erhalten zu haben, sich in einem gesetzlichen Verfahren zu verantworten.