Читать книгу Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht - Anne Hahn - Страница 195
2. Klassifizierung von Angeboten
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Der JMStV differenziert zwischen absolut unzulässigen (§ 4 Abs. 1 JMStV) und relativ unzulässigen Angeboten (§ 4 Abs. 2 JMStV) sowie entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten (§ 5 JMStV). Darüber hinaus finden sich weitergehende Beschränkungen für Werbung und Teleshopping in § 6 JMStV.