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Target-2-Wortverdreherei: Ein notwendiger Versuch der Entwirrung
Оглавление15. Mai 2012
Im Kern geht es mir um diese Sätze von Bugold und Voll:
Wenn es sich bei TARGET2-Forderungen tatsächlich um Überziehungskredite der Kernländer an die Peripherie handeln würde, so könnten sie jederzeit mittels Übertragung von gesetzlichem Zahlungsmittel vom Schuldner auf den Gläubiger getilgt werden. Das ist aber genau der Mechanismus, durch den diese Forderungen entstanden sind. Paradoxerweise könnte hier also eine „Tilgung“ mittels gesetzlichen Zahlungsmittels nur stattfinden, indem der Gläubiger (hier: die Überweisungen empfangende NZB) dem Schuldner (hier: die Überweisungen beauftragende NZB) Geld übergibt.
Fangen wir ganz klein an. Reden wir von dem Wirtschaftswurm und von Olaf Storbeck. Beide haben ein Girokonto bei der Sparkasse in Wurmhausen. Anfangs sind beide Konten ausgeglichen:
Wirtschaftswurm | Olaf Storbeck |
0 | 0 |
Nun treffen sich der Wirtschaftswurm und Olaf Storbeck zur Meisterschaftsfeier von Schalke 04 in Gelsenkirchen und bei der Gelegenheit zeigt Storbeck dem Wirtschaftswurm stolz die Schmucksammlung, die er von seiner Oma geerbt hat. Der Wirtschaftswurm ist begeistert und will die Sammlung haben. Und Olaf Storbeck ist tatsächlich bereit, sie für 600.000 € zu verkaufen. Kein Problem, denn der Wirtschaftswurm hat schon allein wegen seines Namens unbegrenzt Kredit bei der Sparkasse Wurmhausen.
Die Konten sehen nun (im zweiten Schritt) so aus:
Wirtschaftswurm | Olaf Storbeck |
-600.000 | +600.000 |
Etwas später hat der Wirtschaftswurm Geburtstag. Das ist ein toller Anlass für Geschenke. Olaf Storbeck weiß, was angemessen ist, und überweist 600.000€ an den Wirtschaftswurm.
Die Konten sind in Schritt 3 wieder ausgeglichen.
Wirtschaftswurm | Olaf Storbeck |
0 | 0 |
Und nun stellen wir uns mal vor, der Wirtschaftswurm wäre eigentlich die Griechische Nationalbank, Olaf Storbeck wäre tatsächlich die Deutsche Bundesbank und die Sparkasse Wurmhausen wäre in Wirklichkeit die EZB. Schließlich handelte es sich bei den Konten auch nicht um normale Girokonten, sondern um die viel diskutierten Target-2-Konten.
Bereits weiter oben (siehe „Target-2-Schieflage: Ursachen und Gefahren”) habe ich über das Target-2-System der Europäischen Zentralbank geschrieben und erklärt, wie es funktioniert. Alle grenzüberschreitenden Überweisungen im Eurosystem fließen über die Target-2-Konten, die die beteiligten Notenbanken bei der EZB haben, bevor sie beim endgültigen Empfänger landen.
Wenn z.B. ein Grieche in Deutschland Immobilien kauft, spielt sich auf den Target-2-Konten genau das Gleiche ab, was auf unseren Girokonten passiert, wenn ich Olaf Storbecks Schmucksammlung kaufe. Die Griechische Notenbank beansprucht genauso einen Überziehungskredit, wie ich es in dem Beispiel getan habe. Sie beansprucht ihn allerdings nicht bei der Deutschen Bundesbank, sondern bei der EZB. Dies hat auch Hans-Werner Sinn nicht genügend klargestellt.
Die Bundesbank ist andererseits tatsächlich Gläubiger, allerdings auch nicht Gläubiger der griechischen Notenbank, sondern wiederum der EZB. Die Bundesbank hat bei ihr ein Guthaben, aber Guthaben nennen wir lediglich die Kredite, die wir den Banken geben.
Und was sehen wir in Schritt 3? Tatsächlich findet eine Tilgung statt, indem der “Gläubiger” dem “Schuldner” Geld übergibt. Da ist nichts Mysteriöses daran, wenn man die EZB explizit berücksichtigt. Negative Target-2-Salden sind wie Überziehungskredite. Quod erat demonstrandum.