Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 12

Оглавление

1. Teil Das Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht › 2. Kapitel Sanktionen gegen Unternehmen

Prof. Dr. Hans Achenbach

2. Kapitel Sanktionen gegen Unternehmen

A.Die Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG)1 – 28

I.Charakter und Funktion1

II.Normadressaten2 – 5

III.Notwendigkeit einer Anknüpfungstat6, 7

IV.Täterkreis der Anknüpfungstat8 – 12

1.Innehabung einer materiell für die Unternehmensleitung verantwortlichen Position8 – 10

2.Handeln „als“ verantwortliche Leitungsperson11

3.Mehrzahl verantwortlich handelnder Personen12

V.Die Verbandsgeldbuße als Rechtsfolge13 – 15

1.Die Doppelfunktion der Geldbuße13

2.Differenzierte Geldbußrahmen14

3.Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils (§ 30 Abs. 3 OWiG)15

VI.Verfahrensfragen16 – 28

1.Verbundenes Verfahren und kumulative Verbandsgeldbuße16

2.Selbständiges Verfahren und isolierte Verbandsgeldbuße17

3.Festsetzung der Verbandsgeldbuße ohne Ermittlung eines konkreten Täters18

4.Die Zuständigkeit zur Festsetzung der Verbandsgeldbuße19, 20

5.Verjährung21

6.Die Auswirkungen von Umstrukturierungen im Unternehmen auf die Verbandsgeldbuße22 – 26

7.Vermögensarrest nach Erlass eines Bußgeldbescheids (§ 30 Abs. 6 OWiG)27, 28

B.Einziehung und Mehrerlösabführung gegen Unternehmen29 – 43

I.Die unternehmensbezogene Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten30, 31

II.Die unternehmensbezogene Einziehung von Taterträgen oder ihres Wertes32 – 41

1.Überblick32, 33

2.Subsidiarität der bußgeldrechtlichen Tatertragswerteinziehung34

3.Offenheit des Normadressaten- und Täterkreises bei der drittbezogenen Einziehung von Taterträgen oder ihres Wertes35

4.Bruttoprinzip und Abzug von Aufwendungen36 – 38

5.Die Anforderungen an die Anknüpfungstat39, 40

6.Der Anknüpfungstatbestand41

III.Das Verfahren der Einziehungsanordnung42

IV.Die unternehmensbezogene Mehrerlösabführung nach dem WiStG43

Inhaltsverzeichnis

A. Die Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG)

B. Einziehung und Mehrerlösabführung gegen Unternehmen

Literatur:

Achenbach Die Verselbständigung der Unternehmensgeldbuße bei strafbaren Submissionsabsprachen – ein Papiertiger? wistra 1998, 168; ders. Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441 = Grundfragen des WiStrR, S. 181; ders. Verbandsgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme, NZWiSt 2012, 321 = Grundfragen des WiStrR, S. 193; ders. Das Schicksal der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG bei Erlöschen des Täter-Unternehmensträgers durch Gesamtrechtsnachfolge, wistra 2012, 413; ders. Die 8. GWB-Novelle und das Wirtschaftsstrafrecht, wistra 2013, 369; ders. Neue Sanktionen im Finanzmarktrecht – alte und neue Zweifelsfragen, wistra 2018, 13; ders. Das Höchstmaß der Verbandsgeldbuße wegen Kapitalmarkt-Straftaten, WM 2018, 1337; Brender Die Neuregelung der Verbandstäterschaft im Ordnungswidrigkeitenrecht, 1989; Claus Gewinnabschöpfung und Steuern, 2010; Dannecker/Dannecker/Müller Das Kartellordnungswidrigkeitenrecht nach der 8. GWB-Novelle: weiterer Reformbedarf?, ZWeR 2013, 417; Drathjer Die Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vorteile im Ordnungswidrigkeitenrecht, 1997; Eidam Die Verbandsgeldbuße des § 30 Abs. 4 OWiG – eine Bestandsaufnahme, wistra 2003, 447; ders. (Hrsg.), Unternehmen und Strafe, 5. Aufl. 2018; Eisele Die bußgeldrechtliche Haftung des Rechtsnachfolgers, in: Eisele/Koch/Theile (Hrsg.), Der Sanktionsdurchgriff im Unternehmensverbund, 2014, S. 153; Engelhart Sanktionierung von Unternehmen und Compliance, 2010; Geiger Die Rechtsnatur der Sanktion, 2006; Görner Die Gesamtrechtsnachfolge im Kartellbußgeldverfahren nach § 30 Abs. 2a OWiG, ZWeR 2014, 102; Heinichen Rechtsnachfolge im deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrecht, WRP 2012, 159; ders. Kartellbußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers im Lichte des Analogieverbots, ZIS 2012, 68; Kosche Strafrechtliche Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen – § 298 StGB, 2001; Löbbe Konzernverantwortung und Umwandlungsrecht, ZHR 177 (2013), 518; Mäger/von Schreitter Abschütteln von Kartellgeldbußen durch Umstrukturierung?, DB 2014, 643; Mühlhoff Lieber der Spatz in der Hand … Zu den wesentlichen Änderungen des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts und des Kartellordnungswidrigkeitenrechts durch die 8. GWB-Novelle, NZWiSt 2013, 312; Ost Die Regelung der Rechtsnachfolge und weitere Neuerungen im Kartellordnungswidrigkeitenrecht durch die 8. GWB-Novelle, in: Bien (Hrsg.), Das deutsche Kartellrecht nach der 8. GWB-Novelle, 2013, S. 305; Müller Die Stellung der juristischen Person im Ordnungswidrigkeitenrecht, 1985; Pohl-Sichtermann Geldbuße gegen Verbände – § 26 OWiG –, 1974; Poller Verbandsgeldbuße und Steueranspruch, 2004; Reuter Unternehmensgeldbußen, Organregress, Grenzen der Versicherbarkeit und Gesellschaftsrecht: eine systemische Verletzung der Grundrechte der Anteilseigner? BB 2016, 1282; Rogall Kriminalstrafe gegen juristische Personen? GA 2015, 260; Tiedemann Die „Bebußung“ von Unternehmen nach dem 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, NJW 1988, 1169; Többens Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch die Troika der §§ 9, 130 und 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, NStZ 1999, 1; Trüg Die Verbandsgeldbuße gegen Unternehmen, ZWH 2011, 6; van Jeger Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen, 2002; Verjans „Rechtsnachfolge“ in die Verbandsgeldbuße …, in: FS Schiller, 2014, S. 662; Vogt Die Verbandsgeldbuße gegen eine herrschende Konzerngesellschaft, 2009; Wachs Flucht aus der kartellrechtlichen Bußgeldverantwortung? 2013; ders. Haftungsnachfolge in Kartellbußgelder? …, ZVertriebsR 2014, 90; Wegner Die Systematik der Zumessung unternehmensbezogener Geldbußen, 2000; ders. Die Auswirkungen fehlerhafter Organisationsstrukturen auf die Zumessung der Geldbuße, wistra 2000, 361; Yomere Die Novellierung des Kartellbußgeldverfahrens durch die 8. GWB-Novelle, WuW 2013, 1187.

S. ergänzend die Nachweise zum 1. Kap.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Подняться наверх