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Soziale Strukturen und Bildung des Adels
ОглавлениеSpätestens seit dem Ende des 8. Jahrhunderts lassen sich schwerwiegende Verwerfungen in der Gesellschaft des Frankenreichs ausmachen: Zahlreiche ehemals Freie oder Besitzer freier Hofstellen in den Grundherrschaften wurden nunmehr unter Besitzstandsverschlechterungen in eine kaum präzise zu definierende Form der Hörigkeit gedrückt, während die zuvor zahlenmäßig wenigen Unfreien mit der Hörigkeit wahrscheinlich eine – wenngleich geringe – Statusaufwertung erfuhren. Umstritten ist, wie man den aus der Antike übernommenen Terminus servus bzw. servi für die folgenden Jahrhunderte angemessen übersetzt. Um den klar umrissenen antiken Sklavenstatus handelte es sich jedenfalls nicht mehr, vielmehr bildete das allgemeine Hörigkeitsverhältnis diesem gegenüber eine zumindest leichte Verbesserung – eine Entwicklung, die allerdings erst im 10. Jahrhundert ihren Abschluss finden sollte. Legitimierend zugunsten der Grundherrschaften und damit bestehender oder vergrößerter persönlicher Unfreiheit wirkte beispielsweise die Auffassung von Augustinus, Sklaverei entstehe durch schuldhaftes Verhalten der Menschen, sei also eigenverschuldet.
Für die Zeitgenossen kennzeichneten auf der anderen Seite der Sozialpyramide die steigerungsfähigen Begriffe nobilis oder „edel“ – falls sie denn in einem sozialstrukturell gemeinten Sinn verwendet wurden – einen gesellschaftlichen Vorrang, der seine Begründung insbesondere in der Herkunft fand.18 Die herausgehobene Stellung beruhte also zumindest implizit auf dem Glauben an die Vererbbarkeit von positiv besetzten Eigenschaften, die wiederum eine besondere Lebensweise und die Erfüllung bestimmter Normen erforderten, um die Stellung weiterhin zu rechtfertigen. Historiker definieren Adel unterschiedlich, gewöhnlich aber anhand mehrerer Merkmale. Als grundlegende Kennzeichen gelten die Herkunft sowie umfangreicher Grundbesitz, und aus beiden Wurzeln ließen sich Herrschaftsrechte über Menschen herleiten. Adel wird weiterhin als universalhistorisches Phänomen der Vormoderne betrachtet, das zunächst in Agrargesellschaften entstand, die ihrerseits eine Folge der neolithischen Revolution und des Übergangs zum Ackerbau waren. Als hypothetischer Ausgangspunkt gilt eine Entwicklungsstufe, in der ein Mehrwert überhaupt erst realisiert werden konnte, welcher der dauerhaften, auch gewaltsam durchgesetzten Freistellung bestimmter Personengruppen von der gewöhnlichen Arbeit diente, was diesen wiederum die Ausübung anderer Funktionen sowie die Herrschaft ermöglichte.
Eine entscheidende Grundlage der hervorgehobenen Stellung bildete der überdurchschnittliche Grundbesitz dieser Führungsschicht, der entweder durch Akkumulation oder durch Eroberung und gewaltsamen Erwerb zustande kam. Solcher Grundbesitz konnte zum Ausgangspunkt für einen zunächst gesellschaftlichen Vorrang von unterschiedlich strukturierten Familienverbänden werden, dann zu einem vererbbaren und schließlich zu einem als Rechtsanspruch anerkannten Vorrang führen. Am Ende des Prozesses standen jedenfalls mittels der Geburt erworbene Herrschaftsrechte über andere Menschen. Die Hervorhebung der Abstammung diente als Legitimation, sicherte Kontinuität, begründete ein besonderes, wenngleich erst deutlich später voll entwickeltes Traditionsbewusstsein und wirkte sich auf das Heiratsverhalten aus. Von „Adel“ lässt sich in diesen Jahrhunderten freilich nur als von einem Idealtyp sprechen, denn nicht immer trafen alle Kriterien zusammen. Da es sich um ein Entwicklungsmodell handelt, lässt sich trefflich darüber streiten, ab welcher Stufe oder bei Vorliegen welcher Kriterien überhaupt von Adel gesprochen werden kann. Insbesondere für das frühe Mittelalter wurde die Angemessenheit des Begriffs ausführlich diskutiert, zumal eine rechtliche Sonderstellung des Adels keinesfalls eindeutig zu belegen ist.
Als soziale Gruppierung blieb der Adel im Früh- und Hochmittelalter eine noch nicht fest abgegrenzte Gruppe. Insbesondere gelten der Aufstieg und die Integration der ursprünglich unfreien Ministerialen als ein Beleg für dessen soziale Durchlässigkeit. Die rechtliche Stellung des Adels fixierten Rechte ohnehin erst seit dem 12. Jahrhundert präziser. Nachdem sich auf diese Weise soziale Schranken seit dem späten Hochmittelalter verfestigten, konnte das Adelsprädikat nun auch verliehen werden. Im Hinblick auf das Selbstverständnis der Zeitgenossen ist „der“ Adel als Kollektivsubjekt erst ein Produkt des Spätmittelalters. Er formierte sich in defensiver Abgrenzung als Reaktion auf neue politische und soziale Veränderungen, so vornehmlich auf die Entstehung der Landesherrschaft mit ihren verstärkten Herrschaftsansprüchen und die wachsende Bedeutung der Städte und ihrer Bürger.
In der Merowingerzeit entstand zunächst eine Oberschicht, die sich durch Reichtum, Grundbesitz und die Verfügung über verschiedene Ämter auszeichnete. Als bedeutsam erwies sich schon in dieser Zeit wie auch später im Hochmittelalter eine besondere Königsnähe. In den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Merowingern waren die Könige der Teilreiche auf Helfer angewiesen, die sie beispielsweise mit Landschenkungen gewannen. Solche Schenkungen galten anfangs zwar wahrscheinlich nur auf Lebenszeit als Bezahlung für militärische Tätigkeiten, ließen sich aber später nicht oder kaum mehr von den Erben des Empfängers zurückfordern. Die Teilungen des Reichs führten schließlich zu regionalen Adelsgruppierungen und einem geografisch bestimmten Zusammengehörigkeitsgefühl der Gruppen in Austrien, Neustrien und Burgund. Insgesamt ist dieser Entwicklungsstrang bis ins 8. Jahrhundert hinein durch den Bedeutungsgewinn führender Familien charakterisiert. Als Kennzeichen der Oberschicht gelten daher in der Forschung ererbtes gesellschaftliches Ansehen und konkrete Machtmittel, Reichtum und Grundbesitz bildeten dagegen die unverzichtbare Voraussetzung.
Für die Karolingerzeit lässt sich dann von einer „Reichsaristokratie“ sprechen, die vielleicht 200 Familien umfasste, welche sich untereinander vielfach durch Heiratsbeziehungen verbanden und mehr oder weniger intensiv die königliche Politik unterstützten. Die Zugehörigkeit von Familien zur Führungsgruppe konnte freilich wechseln: Gewaltsame Auseinandersetzungen, Eheschließungen sowie die Ein- oder Absetzungen durch die Könige hielten die Fluktuation hoch. Auch enthielten karolingische Kapitularien gewöhnlich die Formel, dass der Konsens der Getreuen oder der Großen eingeholt worden sei. Der Adel wirkte somit an der Gesetzgebung sowie an der Formulierung der Kapitularien mit. Da die Kirche des Reiches aufgrund der zahlreichen Schenkungen ebenfalls für „staatliche“ Aufgaben herangezogen und in die Herrschaftsstrukturen eingebunden wurde, geriet die Vergabe der hohen kirchlichen Ämter zunehmend unter die Kontrolle der Könige. So bildete sich sukzessive ein hoher Klerus aus zumeist adligen Bischöfen und Äbten, und die Konturen einer Adelskirche kristallisierten sich deutlicher heraus. Dennoch bot die Kirche die Möglichkeit zum sozialen Aufstieg, das bekannteste Beispiel ist wohl der aus unfreien Verhältnissen stammende Erzbischof Ebo von Reims (816–835/51). Bereits in diesen Jahrzehnten zeigte sich eine aristokratische Ausprägung der Herrschaftsstrukturen und sogar schon des Gesellschaftsaufbaus, die in Europa für das Hochmittelalter und darüber hinaus prägend bleiben sollte. Allerdings gewann zumindest in Frankreich und England spätestens seit dem 13. Jahrhundert die Königsherrschaft gegen diese zentrifugalen Tendenzen an Bedeutung und ein Verstaatungsprozess setzte ein.
Gravierende soziale Folgen zeitigten auch die militärischen Veränderungen der Karolingerzeit, welche diesen Prozess gleichsam forcierten. Die Reitertruppe gewann seit der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts an Bedeutung, und in den letzten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts fanden Kriegszüge fast jährlich statt, was erhebliche Probleme für weniger vermögende Freie aufwarf. Spätestens zu Beginn des 9. Jahrhunderts knüpften die Herrscher die allgemeine Heerespflicht der Freien an eine bestimmte Besitzmindestgröße; die Ärmeren sollten Gestellungsverbände bilden. Derart nahm von sechs, acht oder zwölf Bauern nur noch einer an den Kriegszügen teil, während die verbliebenen dessen Güter mitbewirtschaften mussten. Aus diesen Kämpfern konnten sich in einem längeren Prozess spezialisierte Krieger herausbilden, die zunehmend Herrschaftsrechte gegenüber den anderen beanspruchten. In der Praxis bedrückten ohnehin vornehmlich die lokalen Grundherren ihre Hintersassen, indem sie etwa auch ärmere, aber persönlich freie Bauern zu den Waffen riefen, um diese anschließend aufgrund ihrer nunmehr zu geringen Mittel in Abhängigkeit von sich zu bringen; ihre direkten Hintersassen schonten sie dagegen vielfach.
Mit diesen Entwicklungen begann die Entstehung eines Kriegertums als „Berufsstand“, der zunächst vornehmlich Angehörige von Adelsfamilien mit reichem Eigenbesitz und Lehnsgütern umfasste. Als Folge setzte eine soziale Distanzierung selbst der weniger gut ausgestatteten Reiterkrieger vom Rest der freien Bevölkerung ein. Zeitlich parallel dazu verlief der Ausbau der Grundherrschaften. Als Ergebnis ist in der Karolingerzeit ein Adel als eine wiederum in sich gestufte Oberschicht der Freien fassbar. Ein zentrales Element bildete sicherlich unverändert die Größe des Besitzes, doch wurde die Zugehörigkeit aus zeitgenössischer Sicht nun schon eindeutiger durch die Geburt definiert. Erstmals ist denn auch von Armen vornehmer Abstammung die Rede, eine Tendenz zum Abschluss des Adels ist damit deutlich erkennbar. Von einer rechtlichen Sonderstellung kann aber wohl immer noch nicht gesprochen werden. Karl der Große beantwortete eine derartige Anfrage mit dem Diktum, dass es im Reich nur Freie und Unfreie gebe.
Die Entwicklung verlief in enger Verbindung mit dem Aufkommen des Lehnswesens. Idealtypischerweise verpflichtete sich der freie Lehnsmann zu Rat und Hilfe, während der mächtigere und vielfach ranghöhere Lehnsherr Schutz und Schirm zusicherte. Diese persönlichen Bindungen wurden seit der Mitte des 8. Jahrhunderts durch Treueide bekräftigt, als die Vasallität ihre ältere Verbindung mit der Sphäre der Unfreiheit verloren hatte und trotz des Handgangs keinen Ansehensverlust mehr beinhaltete. Als entscheidend aber sollte sich die dingliche Seite des Lehnsverhältnisses erweisen, denn schon in karolingischer Zeit übertrug der Lehnsherr dem Lehnsnehmer ein Lehnsgut, bei dem es sich zumeist um Landbesitz, häufig zunächst aus Kirchengut stammend, handelte. Dieses sollte zur Sicherung des Lebensunterhalts und vor allem zur Ableistung der vom Vasall geforderten militärischen Dienste dienen, doch die Lehen tendierten rasch zur Erblichkeit.
Begünstigt durch die inneren Auseinandersetzungen im Frankenreich und die äußere Bedrohung durch Normannen, Sarazenen und Ungarn gewannen die Großen im 9. und 10. Jahrhundert parallel zum Verfall der königlichen Macht weiter an Bedeutung, denn nur sie konnten aufgrund ihrer Machtfülle zumindest regional für eine gewisse Sicherheit sorgen. Die folgende Zeit ist in allen Teilreichen gekennzeichnet durch die Übernahme königlicher Befugnisse durch einzelne Große aus dem Kreis der Reichsaristokratie. Jetzt entstanden im ostfränkischen Reich die sogenannten jüngeren Stammesherzogtümer; ob dabei eine gentile Grundlage in Form der älteren „Stämme“ eine besondere Rolle spielte, ist umstritten. Jedenfalls erlangten die duces der ausgehenden Karolingerzeit eine vizekönigliche Stellung, die oftmals die Verfügung über Kirchengüter einschloss. Parallel dazu entwickelten sich mit zunehmender Tendenz Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb des Adels durch den Ausbau und die Weiterentwicklung des Lehnswesens. Der Wechsel kleinerer Lehnsnehmer aus dem Königsdienst in den Dienst von Fürsten und anderen Großen nahm gleichfalls zu. Damit festigte sich die auf Besitzunterschieden und Rangabstufungen beruhende Hierarchie im Adel, ohne aber schon rechtlich fixiert zu sein.
1 Zum Agrarsektor vgl. für das gesamte Mittelalter die Überblicksdarstellungen von Werner Rösener: Bauern im Mittelalter, München 1985. Edith Ennen/Walter Janssen: Deutsche Agrargeschichte. Vom Neolithikum bis zur Schwelle des Industriezeitalters. Capelle: Frühgeschichte, S. 375–451. Mit freilich deutlichen Schwächen Friedrich Wilhelm Henning: Deutsche Agrargeschichte des Mittelalters. 9. bis 15. Jahrhundert, Stuttgart 1994. Walter Achilles: Landwirtschaft in der Frühen Neuzeit, München 1991.
2 Hans Werner Goetz: Europa im frühen Mittelalter, 500–1050 (Handbuch der Geschichte Europas, 2), Stuttgart 2003, S. 35. Walter Pohl: Die Völkerwanderung. Eroberung und Integration, Stuttgart/Berlin/Köln 2002. Den Niedergang – in diesem Fall vornehmlich des Städtewesens – betont in der jüngeren Literatur wohl nur noch J. H. W. G. Liebechuetz: The Decline and Fall of the Roman City, Oxford 2001.
3 Küster: Landschaft, S. 78.
4 Holger Schutkowski: Statusabhängige Ernährungsunterschiede in merowingerzeitlichen Bevölkerungen Südwestdeutschlands, in: Dilg/Keil/Moser (Hg.): Rhythmus, S. 257–267.
5 Vgl. Achilles: Agrargeschichte, S. 231–239.
6 Vgl. grundlegend Carlrichard Brühl: Fodrum, gistum, servitium regis. Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den fränkischen Nachfolgestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (Kölner historische Abhandlungen, 14), Köln/Wien 1968.
7 Fried: Mittelalter, S. 62.
8 Vgl. z.B. Joachim Wahl/Albert Zink: Karies, Pest und Knochenbrüche. Was Skelette über Leben und Sterben in alter Zeit verraten (Archäologie in Deutschland, Sonderheft 03/2013), Stuttgart 2013, S. 25–34.
9 Günther Franz (Hg.): Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, XXXI), Darmstadt 1967, S. 38–59.
10 Zum karolingerzeitlichen Handel vgl. Peter Johanek: Der fränkische Handel der Karolingerzeit im Spiegel der Schriftquellen, in: Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit in Mittel- und Nordeuropa, Tl. IV: Der Handel der Karolinger- und Wikingerzeit (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, philologisch-historische Kl., 3. Folge, Nr. 156), Göttingen 1987, S. 7–68. Heiko Steuer: Der Handel der Wikingerzeit zwischen Nord- und Westeuropa aufgrund archäologischer Zeugnisse, in: ebd., S. 113–197.
11 Dietrich Claude: Der Handel im westlichen Mittelmeer während des Frühmittelalters (Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit in Mittel- und Nordeuropa, II; Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, philologisch-historische Kl., 3. Folge, Nr. 144), Göttingen 1985. Zu den Kaufmannsorganisationen Harald Siems: Die Organisation der Kaufleute in der Merowingerzeit nach den Leges, in: Organisationsformen der Kaufmannsvereinigungen in der Spätantike und im frühen Mittelalter (Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor- und frühgeschichtlichen Zeit in Mittel- und Nordeuropa, VI; Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, philologisch-historische Kl., 3. Folge, Nr. 183), Göttingen 1989, S. 62–145. Walter Pohl: Die Awaren – Ein Steppenvolk in Mitteleuropa 567–822 n. Chr., 2., aktualisierte Aufl. München 2002.
12 Andreas Otto Weber: Studien zum Weinbau der altbayerischen Klöster im Mittelalter. Altbayern – Österreichischer Donauraum – Südtirol (VSWG-Beihefte, 141), Stuttgart 1999.
13 Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. 5., rev. Aufl. Studienausgabe, 19.–23. Tsd., Stuttgart 1980, S. 741–757.
14 Alfred Heit: Vielfalt der Erscheinung – Einheit des Begriffs. Die Stadtdefinition in der deutschsprachigen Stadtgeschichtsforschung seit dem 18. Jahrhundert, in: Johanek/Post (Hg.): Städte, S. 1–12. Gerhard Dilcher: Einheit und Vielheit in Geschichte und Begriff der europäischen Stadt, in: ebd., S. 13–30. Heiko Steuer: Überlegungen zum Stadtbegriff aus der Sicht der Archäologie des Mittelalters, in: ebd., S. 31–51. Michael Mitterauer: Das Problem der zentralen Orte als sozial- und wirtschaftshistorische Aufgabe, in: VSWG 58 (1971), S. 433–467.
15 Gregor von Tours: Zehn Bücher Geschichte, hg. v. Rudolf Buchner, Darmstadt 1977, I, S. 188–191. Zu Trier Heinz Heinen: Trier und das Trevererland in römischer Zeit (2000 Jahre Trier, Bd. 1), Trier 52.002.
16 Vgl. z.B. Sabine Rieckhoff/Stephan Fichtl: Keltenstädte aus der Luft, Stuttgart 2011.
17 Irsigler: Messehandel, S. 38.
18 Zur Entwicklung und Formierung des Adels vgl. Werner Hechberger: Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter (Enzyklopädie deutscher Geschichte, 72), München 2004. Ders.: Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter. Zur Anatomie eines Forschungsproblems (Mittelalter-Forschungen, 17), Ostfildern 2005. Zur Herausbildung des Adels vgl. weiterhin Joseph Morsel: Die Erfindung des Adels. Zur Soziogenese des Adels am Ende des Mittelalters – das Beispiel Franken, in: Otto-Gerhard Oexle/Werner Parsvicini (Hg.): Nobilitas. Funktion und Repräsentation des Adels in Alteuropa, Göttingen 1997, S. 312–375.