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Vorwort der Herausgeber

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Viele Verteidiger meinen, ihre Tätigkeit zugunsten des Mandanten ende mit der Rechtskraft des Urteils. Das nunmehr bereits in fünfter Auflage vorliegende Werk widerlegt diese Ansicht in eindrucksvoller Weise, indem es das beachtliche, in der Praxis noch immer vielfach vernachlässigte Betätigungsfeld des Verteidigers im Bereich der Strafvollstreckung sowie des Strafvollzugs illustriert. In den letzten Jahren ist diese wenig übersichtliche und zugleich rechtspolitisch brisante Materie bekanntlich stark in Bewegung geraten. Für den mit ihr befassten Verteidiger ist es daher unverzichtbar, über ein Praxishandbuch zu verfügen, das zuverlässig über den aktuellen Stand der Dinge Auskunft gibt und rasch kompetente Antworten auf die im konkreten Fall aufgeworfenen Fragen liefert. Den Autoren Helmut Pollähne sowie Ines Woynar ist es – nicht zuletzt aufgrund ihrer großen anwaltlichen Erfahrung – mit Bravour gelungen, diesem Anspruch gerecht zu werden und damit die großen Fußstapfen von Bernd Volckart auszufüllen, der dieses Werk aus der Taufe gehoben und bis zur dritten Auflage bearbeitet hat. In leicht nachvollziehbarer Darstellung erhält der Verteidiger vielfältige Anregungen, wie er im Rahmen der Strafvollstreckung bzw. des Strafvollzugs schrittweise Verbesserungen zugunsten seines Mandanten erzwingen kann (wobei er in der Regel kaum auf eine angemessene Honorierung hoffen darf). Die Tatsache, dass die Darstellung nach den verschiedenen Verfahrensabschnitten (z.B. Mandant in Freiheit – Mandant bereits in der JVA) und den jeweils zugehörigen denkbaren „Einwendungen“ (z.B. Strafaufschub wegen Vollzugsuntauglichkeit, Änderung der Bewährungsauflagen, Stundung von Geldstrafen, Anrechnung früher vollstreckter Strafen etc.) untergliedert ist, erleichtert es dem Nutzer, exakt „seine“ Fallkonstellation rasch wiederzufinden. Den Schwerpunkt der Ausführungen bildet zwar das besonders komplizierte Strafvollstreckungsrecht; alle in der Praxis besonders relevanten strafvollzugsrechtlichen Fragen werden jedoch ebenfalls behandelt. Gleiches gilt für die Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs.

Im Rahmen der vorliegenden Neuauflage wurden insbesondere die Ausführungen zum Vollzugsrecht umfassend überarbeitet und aktualisiert: Nachdem sich das nach der Föderalismusform im Jahre 2006 eingetretene Chaos inzwischen etwas gelichtet hat, dürfen sich leider viele Kritiker von damals bestätigt sehen, welche infolge der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder einen „Wettlauf der Schäbigkeit“ um den härtesten und zugleich preisgünstigsten Strafvollzug befürchteten: Wer die Realität des Strafvollzugs kennt, weiß, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Vollzugsgrundsätze (vgl. §§ 2–4 StVollzG) nach wie vor in vielen Vollzugsanstalten nur unzureichend berücksichtigt werden. Umso wichtiger ist eine konsequente Verteidigung, welche Schritt für Schritt Verbesserungen zugunsten des inhaftierten Mandanten erwirkt. Das vorliegende Werk gibt insofern zahlreiche Anregungen und hilft dem Rechtsanwender nicht zuletzt, sich im Dickicht der gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten zurechtzufinden.

In den vollstreckungsrechtlichen Teil des Buches fand im Rahmen der Neuauflage beispielsweise die neueste höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung sowie zum Maßregelvollzug Eingang. Auch die Novellierung des jugendstrafrechtlichen Sanktionssystems wurde von den Autoren berücksichtigt. Nicht unerwähnt bleiben soll schließlich der neu eingefügte Abschnitt zum Bundeszentralregister. Abgerundet wird das Werk durch zahlreiche Musteranträge und -schreiben, welche erfahrungsgemäß vor allem für Berufsanfänger von großem Nutzen sind.

Im Interesse aller Verurteilten, die auch nach Rechtskraft auf eine effektive Verteidigung angewiesen sind, hoffen wir, dass der Neuauflage die ihr gebührende Aufmerksamkeit zuteilwird.

Im Oktober 2013

Passau Werner Beulke

Berlin Alexander Ignor

Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug

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