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Vorwort der Autoren

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In den vergangenen sechs Jahren seit der letzten Auflage hat sich einiges getan, die Neuauflage ist überfällig!

Die von Bernd Volckart entwickelte Grundstruktur des Werkes hat sich bewährt, weshalb an ihr festgehalten wird. Überarbeitet wurden jedoch seine Exkurse, insb. zum „System des Vollstreckungsrechts“ und zur „Theorie der Anrechnung“. Änderungs- bzw. Aktualisierungsbedarf ergab sich im Zusammenhang mit der Novellierung des jugendstrafrechtlichen Sanktionssystems, sich überholender Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und der Rechtsprechung des BVerfG zur Maßregelvollstreckung; zudem war die Neufassung der Strafvollstreckungsordnung zu berücksichtigen. Neu aufgenommen wurden Abschnitte zum BZRG und zum StrEG.

Volckarts Appell an die Strafverteidigerinnen und -verteidiger, sich in den Diskurs um die Kriminalprognostik einzubringen, hat nichts von seiner Aktualität eingebüßt – ganz im Gegenteil: hier ist nach wie vor vieles im Fluss zwischen Standardisierung, Verrechtlichung, Simplifizierung und Professionalisierung. Wir haben seinen ausführlichen und weiterhin lesenswerten Exkurs zur Methodologie (siehe Vorauflage Rn. 134 ff.) gleichwohl ersetzt zugunsten knapper problembezogener Anmerkungen.

Die Zahl veröffentlichter gerichtlicher Entscheidungen im Bereich der Vollstreckung – weniger im Vollzug – hat beträchtlich zugenommen, was auch einer aktiveren Verteidigung zuzuschreiben ist. Gerade in zentralen Bereichen (insb. Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung) kann diese Entwicklung hier aber nicht einmal annähernd aufgearbeitet werden, weshalb – selbstverständlich – auf die einschlägigen Kommentare zu verweisen ist. Der vorliegende Band will jedoch auch weiterhin sowohl eine erste Orientierung in Rechtsfragen und Tätigkeitsfeldern bieten, die für alle Praktiker irgendwann einmal „Neuland“ sind (zumal sie in der juristischen Ausbildung notorisch ausgeblendet werden), als auch eine fall- und problemorientierte Vertiefung zu aktuellen Streitfragen, nicht ohne dabei aus Verteidigungsperspektive und im Interesse der Mandanten und Mandantinnen – und wo nötig selbstverständlich rechts- und kriminalpolitisch – Position zu beziehen: Auch dies ganz in Volckart’scher Tradition.

Bremen & Hamburg, im Oktober 2013 Helmut Pollähne & Ines Woynar

Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug

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