Читать книгу Völkerrecht - Bernhard Kempen - Страница 233

I. Allgemeines

Оглавление

Die Friendly Relations-Deklaration (GA Res. 2625 [XXV]; Sart. II Nr. 4) gehört neben der → Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und der → Uniting for Peace-Resolution (1950) zu den Beschlüssen der → UN-Generalversammlung, die für das Selbstverständnis der → Vereinten Nationen in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens von besonderer Bedeutung waren. Verabschiedet wurde sie am 24.10.1970 im Consensus-Verfahren, d. h. ohne förmliche Abstimmung, aber auch ohne ausdrückliche Gegenstimmen. Vorausgegangen waren seit 1964 insgesamt sechs Sitzungsperioden des 1963 von der Generalversammlung gegründeten Special Committee on Principles of International Law. Ergebnis der Beratungen des Sonderausschusses war die Declaration on Principles of International Law Concerning Friendly Relations and Co-operation among States in Accordance with the Charter of the United Nations, kurz: Friendly Relations-Deklaration (FRD) bzw. Prinzipien-Erklärung.

Dem Sonderausschuss stellte sich die äußerst schwierige Aufgabe, in Zeiten des Kalten Krieges einen Entwurf auszuarbeiten, der sowohl die Akzeptanz der westlichen Demokratien als auch der kommunistischen → Staaten finden sollte. In der Konsequenz führte dies gerade in den besonders umstrittenen Fragen zu mehrdeutigen Formelkompromissen, die von beiden Seiten nach Maßgabe des je eigenen (Vor-) Verständnisses ausgelegt werden konnten. In wesentlichen Fragen aber gelang es, trotz der wenig ermutigenden weltpolitischen Rahmenbedingungen, einen Konsens über bestimmte Kerngehalte der einzelnen Grundsätze zu erzielen, der es dem → IGH politisch erleichterte, sich auf die FRD zu berufen (s. unten, IV.), ohne dass die zugrunde liegenden Rechtsfragen damit allerdings bereits als geklärt angesehen werden können (s. unten, III.).

Völkerrecht

Подняться наверх