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3. Beauftragung (§ 14 Abs. 2 StGB, § 9 Abs. 2 OWiG)

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In § 14 Abs. 2 StGB wird vorausgesetzt, dass der Handelnde beauftragt ist, einen Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten (Leitender Angestellter), oder als sog. gewillkürter Vertreter ausdrücklich beauftragt ist, in eigener Verantwortung dem Betriebsinhaber obliegende Aufgaben wahrzunehmen.

Arbeitsstrafrecht

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