Читать книгу Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO - Carmen Födisch - Страница 27

3. Beschäftigtendaten

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Neben den Kundendaten machen die Informationen über die Mitarbeiter einen wichtigen Teilbereich der Daten im Unternehmen aus. Diese Beschäftigtendaten betreffen in der Regel solche Informationen, deren Verarbeitung für die Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses notwendig ist.176 Relevante Mitarbeiterdaten, die personenbezogene Daten enthalten, sind bspw. Arbeitsverträge und Personalakten einschließlich Bewerbungsunterlagen.177 Solche Informationen zu den arbeitsrechtlichen Verhältnissen geben Aufschluss über die wirtschaftlichen Umstände im Unternehmen, weshalb sie für den Erwerber eines Unternehmens ebenso von Interesse sind.178

Von datenschutzrechtlicher Brisanz sind die Daten der Mitarbeiter bei einer Unternehmenstransaktion insbesondere aufgrund ihrer Sensibilität und des damit einhergehenden hohen Schutzbedarfs,179 wenn auch die Menge an Daten, die dabei übertragen werden, grundsätzlich geringer im Vergleich zu den Kundendaten ausfallen dürfte. Eine Besonderheit des Beschäftigtendatenschutzrechts liegt darin, dass der Bundesgesetzgeber von der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO Gebrauch gemacht und in § 26 BDSG n.F. besondere Regeln des bisherigen Beschäftigtendatenschutzes übernommen hat.180 Diese Regelung berührt aber nicht die Frage, ob es zulässig ist, bei Unternehmenstransaktionen Beschäftigtendaten weiterzugeben. Deshalb sind die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der Übermittlung dieser Daten während der Due Diligence und beim Vollzug der Unternehmenstransaktion (nach Maßgabe der jeweiligen Gestaltungsform) grundsätzlich anhand der allgemeinen Vorgaben des Art. 6 DSGVO zu beleuchten.181

Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO

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