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Vorwort der Herausgeber

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Mit der ersten Auflage des vorliegenden Werkes (damals mit dem Titel „Verteidigung in Straßenverkehrssachen“, jetzt „Verteidigung im Verkehrsstrafrecht“ in Abgrenzung zum gesonderten Band „OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht“) hat vor über zwanzig Jahren die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ begonnen. Die mit der Herausgabe dieses neuartigen Ratgebers verknüpften Erwartungen hingen eng mit der Veränderung der Stellung des Strafverteidigers zusammen, die sich damals abzeichnete und seither permanent vorangeschritten ist. Die Verteidigung ist inzwischen längst aus ihrem prozessualen Schattendasein herausgetreten und hat sich wesentlich erweiterte Einflussmöglichkeiten im Straf- und Bußgeldverfahren verschaffen können. Die Gerichte haben sich mehr und mehr darauf eingestellt und akzeptieren die Strafverteidigung, auch wenn sie ihnen oft unbequem ist, als unverzichtbares Element eines rechtsstaatlichen und fairen Strafverfahrens.

Inwieweit sich die Strafverteidigung im Einzelfall bei Ermittlungsbehörden und Gerichten Gehör verschafft und bei der Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten erfolgreich ist, hängt nicht nur von den rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten ab. Entscheidend ist die praktische Beherrschung des Strafprozessrechts und des einschlägigen materiellen Strafrechts. Strafverteidigung ist eine Kunst, die auf Kenntnissen und Erfahrungen beruht. Dieses Rüstzeug will die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“, die inzwischen auf über dreißig Bände angewachsen ist, vermitteln. Alle Autoren sind ausgewiesene Experten mit langjährigem Praxiswissen.

Die Bedeutung der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht in der anwaltlichen Praxis muss nicht besonders hervorgehoben werden. Die im vorliegenden Band behandelten Delikte machen einen großen Teil der Strafsachen überhaupt aus. Entsprechend differenziert ist die Dogmatik, reichhaltig die Rechtsprechung und hastig der Gesetzgeber (s. nur die im Jahr 2017 eingeführte Strafbarkeit wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB). Ohne einen Leitfaden kommt die Verteidigung in diesem Rechtsgebiet schlechterdings nicht aus. Außerdem sind spezielle Fachkenntnisse gefordert. Beispielsweise muss sie Bescheid wissen über die Wirkung und Berechnung von Blutalkohol-/Atemalkoholkonzentrationen, über Geschwindigkeitsmessungen, Lichtzeichenanlagen, Fahrtenschreiber usw. All diese Kenntnisse und mehr vermittelt der vorliegende Band in instruktiver Weise. Die „Verteidigung im Verkehrsstrafrecht“ darf den Rang eines Standardwerks für sich beanspruchen.

Auch in dieser 11. Auflage haben die beiden ausgewiesenen Experten im Bereich des Verkehrsstrafrechts, Uwe Freyschmidt und Carsten Krumm, ihre bewährte Zusammenarbeit fortgesetzt, wobei Carsten Krumm schwerpunktmäßig das materielle Strafrecht erläutert, das Uwe Freyschmidt hinsichtlich der prozessualen Aspekte abrundet. Ergänzt wurde die Neuauflage durch viele Verteidigerhinweise und Praxistipps, die sowohl für Berufsanfänger als auch für erfahrene Verteidigerinnen und Verteidiger wertvolle Anregungen enthalten. Beiden Autoren sei gedankt für ihr Engagement, das bisherige und das künftige.

Im Juni 2019

Passau

Berlin

Werner Beulke

Alexander Ignor

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

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