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(1) Rechtlicher Fokus

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Die Lizenzbedingungen der jeweiligen FOSS legen die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen der Entwickler der Software bzw. deren Rechtsinhaber anderen Nutzungsrechte an der FOSS einräumen will. Da die FOSS Lizenzbedingungen auf diese Weise die Ausübung des Urheberrechts konkretisieren, stellt jede Verletzung der Lizenzbedingungen eine Urheberrechtsverletzung dar, die urheberrechtliche Ansprüche der §§ 69f, 69a Abs. 4 i.V.m. §§ 97ff. UrhG auslöst, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind (siehe auch Rn. 499ff.).8

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Automatischer Rechtsfortfall oder inhaltliche Beschränkung?

Die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen durch den Urheber wegen lizenzwidriger FOSS Nutzung hängt im Wesentlichen davon ab, ob das lizenzwidrige Verhalten zu einem Wegfall der durch die FOSS Lizenz eingeräumten Nutzungsrechte führt ober ob eine bloße Verletzung vertraglicher Pflichten vorliegt, was den Rechtsinhaber auf die bloße Durchsetzung von schuldrechtrechtlichen Ansprüchen gegen den Verletzer beschränken würde. Beispielsweise regelt die GPL-2.0 in Ziff. 4 einen automatischen Rechtsfortfall bei lizenzwidriger Nutzung, stellt aber lediglich eine vertragliche Regelung dar. Daher wird in der Literatur diskutiert, welche rechtlichen Folgen sich aus dieser Klausel ergeben.

Während einige Autoren von einer inhaltlichen Beschränkung der Nutzungsrechte i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 2 UrhG ausgehen,9 nimmt die h.M. eine auflösend bedingte Rechtseinräumung nach § 158 Abs. 2 BGB an.10 Im Ergebnis kann der GPL-2.0 nicht nur eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung der Lizenzbedingungen entnommen werden, so dass die h.M. zutreffend davon ausgeht, dass dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte unter der auflösenden Bedingungen eingeräumt werden, dass dieser sich an die Lizenzbedingungen hält (siehe Rn. 152f.). Wird gegen die Pflichten verstoßen, fallen die Nutzungsrechte automatisch ex nunc weg und der Lizenznehmer begeht eine Urheberrechtsverletzung, wenn er die Software entgegen den Lizenzbedingungen vertreibt.11

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