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(2) Realitätsfokus

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Eine „Massenabmahnwelle“ der FOSS Entwickler ist bisher nicht losgebrochen, aber in Anbetracht des doch weitreichenden FOSS Einsatzes in Produkten aller Art künftig nicht per se ausgeschlossen. Die Konsequenzen aus der auch gerichtlichen Verfolgung der bei lizenzwidrigem FOSS Einsatz entstehenden Ansprüche können recht weitreichend sein. So ist u.U. der Rückruf ganzer Produktserien, in denen FOSS Komponenten ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen implementiert sind, nicht undenkbar. Dies kann nicht zuletzt immense wirtschaftliche Schäden und Reputationsverluste für die in Anspruch genommenen Unternehmen nach sich ziehen.

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Die entstehenden rechtlichen Risiken sind abhängig von der Strenge der jeweiligen FOSS Lizenz und von dem Pflichtenprogramm, das von den Lizenzbedingungen vorgeschriebenen ist und durch eine Weitergabe der jeweiligen FOSS z.B. in einem Endprodukt ausgelöst wird. Dies betrifft v.a. den Vertrieb der FOSS an Endkunden. Das rechtliche Risiko wird zusätzlich erhöht, wenn FOSS Komponenten mit proprietären Programmkomponenten z.B. verbunden im Rahmen von sogenannten Value added Produkten12 vertrieben werden. Handelt es sich bei der verbundenen oder auch nur bei Installation und Ausführung interagierenden FOSS um eine solche mit angeordnetem strengem Copyleft (wie z.B. bei der GPL-2.0 oder GPL-3.0 der Fall), so ist u.U. der Vertrieb nur gestattet, wenn alle Programme, die von der GPL Software abgeleitet sind, ebenfalls unter die GPL gestellt werden (siehe weiterführend Rn. 234ff.).

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Die deutsche Rechtsprechung hat noch immer keinen gemeinsamen Nenner gefunden; v.a. zur Reichweite des Copyleft Effekts der GPL fehlen Entscheidungen, soweit ersichtlich, bisher völlig.13 Jedoch ist ein Großteil der Entscheidungen der letzten Jahre (siehe Rn. 36ff. und ausführlich Anhang Rn. 837.)14 zugunsten der Rechtsinhaber von FOSS ergangen, die von den jeweiligen Prozess-Kontrahenten ohne Beachtung der jeweiligen FOSS Lizenzbedingungen und damit urheberrechtswidrig eingesetzt worden ist. Die bisherigen FOSS Urteile schärfen daher den Fokus hinsichtlich der sich tatsächlich auch in der Praxis realisierenden Rechtsrisiken und fördern immer mehr das Bedürfnis von Unternehmen unterschiedlichster Wirtschaftszweige nach FOSS Compliance. Diese verfolgt das Ziel, einen kontrollierten Einsatz von FOSS und deren rechtskonformen Vertrieb v.a. in Verbindung mit Value added Produkten oder in eingebetteten Systemen zu ermöglichen.

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