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aa) Harald Welte: Pionier der deutschen FOSS Rechtsprechung

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Allen voran und gleichsam als Initiator einiger richtungsweisender FOSS Urteile in Deutschland zu nennen ist Harald Welte, der Miturheber und -entwickler des Linux kernel. Welte betreibt unter der URL gpl-violations.org eine zentrale Informations- und Community-Webseite zu FOSS und katalogisiert dort zahlreiche Fälle, in denen die GPL (insbesondere die GPL-2.0) in der Praxis verletzt wurde. Ein Überblick der von ihm auch gerichtlich verfolgten FOSS Verletzungsfälle und weitere FOSS News findet sich ebenfalls auf der genannten Community-Webseite.15

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Die Klärung von einigen wesentlichen Grundsatzfragen im FOSS Bereich für das deutsche (Urheber-)Recht vor den deutschen Gerichten geht auf von Welte angestrengte gerichtliche Verfahren zurück.

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Die wesentlichen Grundsatzfragen:

 – FOSS Lizenzbedingungen als AGB (siehe Rn. 141ff.);

 – Wirksamkeit von FOSS Lizenzbedingungen in Deutschland (siehe Rn. 149ff.);

 – Rechtsfortfallklausel gem. Ziff. 4 GPL-2.0 als auflösend bedingte Rechtseinräumung (siehe Rn. 150ff.);

 – Verstoß gegen FOSS Lizenzbedingungen als Urheberrechtsverstoß, der Ansprüche nach den §§ 97ff. UrhG auslöst.

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