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bb) Patrick McHardy: Kommerzialisierung der Rechtsverfolgung

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Jedenfalls von der Open Source Community eher kritisch betrachtet wird die Rechtsverfolgung von Patrick McHardy, der u.a. auch Verfahren vor den deutschen Gerichten mit gleichwohl bisher mäßigem Erfolg angestrengt hat.16

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Bereits seit 2013 geht McHardy im größeren Stil zunächst außergerichtlich gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen der GPL-2.0 mit der Behauptung vor, er sei Miturheber bzw. Bearbeiterurheber des Linux kernel, und Unternehmen, die Linux beispielsweise im Zusammenhang mit von ihnen vertriebener Hardware nutzen, hätten die FOSS Lizenzbedingungen bzgl. der von McHardy zumindest mitentwickelten Linux Komponenten urheberrechtswidrig nicht eingehalten. Im Wege anwaltlicher Abmahnungen werden vor allem urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten geltend gemacht.

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In den Fällen, die wir bisher gesehen haben, wirkte McHardy darauf hin, auf Abmahnungen möglichst weit gefasste Unterlassungserklärungen zu erhalten, und beobachtete sodann die weitere Betätigung der abgemahnten mittelständischen Unternehmen am Markt. In einem nächsten Schritt wurde ein Verstoß gegen abgegebene Unterlassungserklärungen und damit eine Vertragsstrafe geltend gemacht. Ähnliche Berichte gibt es von weiteren Fällen, wobei viele Auseinandersetzungen nicht in gerichtlichen Klageverfahren mündeten, sondern in außergerichtlichen Vergleichen endeten, deren Vergleichssummen McHardy zuflossen.17

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Das Vorgehen von McHardy gerade im größeren Stil18 ist zumindest in Deutschland ein Novum im FOSS Bereich und rief erhebliche Kritik in der Open Source Community hervor. Der im Grunde nicht Community konforme Alleingang McHardys führte daher bereits im Sommer 2016 zu dessen Ausschluss aus dem sog. Core Team des Linux kernel für den Bereich Netfilter.19

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