Читать книгу Datenschutzgrundverordnung für Dummies - Christian Szidzek - Страница 45
Ausnahmen
ОглавлениеAusdrücklich ausgenommen vom Geltungsbereich der DSGVO sind folgende öffentliche Stellen:
Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der EU (Art. 2 Abs. 3),
Mitgliedstaaten bei Tätigkeiten gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 2 Abs. 2 b),
zuständige Behörden zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und
Behörden, die zuständig sind für die Vollstreckung von Strafen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Bedrohungen (Art. 2 Abs. 2 d).
Wundern Sie sich jetzt bitte nicht, wenn die Einrichtungen der EU sich nicht an die DSGVO halten müssen. Man hat ja schon alle Hände voll zu tun, Verordnungen wie die DSGVO überhaupt zu erlassen. Wenn man sich jetzt selbst auch noch an die selbst gemachten Vorschriften halten müsste, käme man ja gar nicht mehr zum Arbeiten.