Читать книгу Datenschutzgrundverordnung für Dummies - Christian Szidzek - Страница 56
Verarbeitungen im Zusammenhang mit einer Niederlassung in der EU
ОглавлениеDaneben gilt die DSGVO aber auch umgekehrt für solche Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind, aber mit einer Niederlassung in der EU in Zusammenhang stehen (Art. 3 Abs. 1). In diesen Fällen hat nicht – wie im Google-Spain-Fall – ein außereuropäisches Unternehmen in der EU eine Niederlassung und wird deshalb dem europäischen Datenschutzrecht unterworfen, sondern ein europäisches Unternehmen betreibt Datenverarbeitung irgendwo im außereuropäischen Ausland. Dann unterliegt auch die Datenverarbeitung im außereuropäischen Ausland dem Regime der DSGVO.
Ein Unternehmen mit Hauptniederlassung in Frankreich betreibt ein Rechenzentrum in Russland. Findet die DSGVO auf die Datenverarbeitung in Russland Anwendung? Antwort: Die DSGVO findet auf das Rechenzentrum in Russland Anwendung, da die Verarbeitungstätigkeiten in Russland mit der Hauptniederlassung in Frankreich in Zusammenhang stehen.
Im Rahmen des Niederlassungsprinzips ist es völlig egal, ob die personenbezogenen Daten, die von Ihnen verarbeitet werden, solche von EU-Bürgern sind oder von Bürgern aus anderen Staaten! Sie müssen die DSGVO in Ihrer Niederlassung anwenden!