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In der EU niedergelassene Unternehmen

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Die DSGVO gilt also zunächst einmal für alle Unternehmen, die in der EU niedergelassen sind (Art. 3 Abs. 1).

Niederlassung bedeutet nicht Hauptsitz oder Hauptverwaltung, sondern nach Erwägungsgrund 22 genügt eine effektive und tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit durch eine feste Einrichtung. Die Rechtsform ist also nicht ausschlaggebend. Es ist egal, ob es sich bei Ihrer Niederlassung nur um eine Filiale oder gleich um ein eigenständiges Unternehmen mit einer bestimmten Rechtsform wie einer GmbH, AG oder Ähnlichem handelt. Selbst ein einzelner Vertreter kann Sie ohne Weiteres in der EU repräsentieren. Wenn Sie also innerhalb der EU wirtschaftlich tätig werden und irgendjemand Sie hier repräsentiert, haben Sie eine Niederlassung in der EU. Und nicht nur das. Sie haben auch eine schöne DSGVO, an die Sie sich jetzt halten müssen.

Datenschutzgrundverordnung für Dummies

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