Читать книгу Datenschutzgrundverordnung für Dummies - Christian Szidzek - Страница 47
Haushaltsausnahme
ОглавлениеDie DSGVO bemüht sich darum, geschäftsmäßige und private Datenverarbeitung auseinanderzuhalten. Wenn Sie sich Sorgen machen sollten, ob Sie Ihr Familienalbum weiterführen dürfen oder nicht, können wir Sie beruhigen. Das dürfen Sie. Sie dürfen auch gerne weiter in Ihren sozialen Netzwerken jeden Blödsinn posten, solange Sie das ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken machen. Es gibt nämlich die sogenannte Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 c. Um von der Haushaltsausnahme Gebrauch machen zu können, müssen Sie als Erstes einmal eine natürliche Person sein oder mit anderen Worten ein Mensch. Ob Sie auf natürlichem oder unnatürlichem Weg zustande gekommen sind oder Sie geklont wurden oder sich gar selbst geklont haben, ist dabei völlig egal. Wenn Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es sich bei Ihnen um einen Menschen handelt, dann erlaubt Ihnen die DSGVO personenbezogene Daten für persönliche oder familiäre Zwecke zu verarbeiten, ohne sich um Datenschutz besonders kümmern zu müssen. Allerdings dürfen Sie dabei den persönlichen und familiären Lebensbereich nicht verlassen. Falls doch: DSGVO.
Der persönliche oder familiäre Lebensbereich ist schnell überschritten! Zusammengefasst kann man sagen, dass das immer dann der Fall ist, wenn Sie Ihre Privatsphäre verlassen und anfangen, Daten von Leuten zu verarbeiten, die sich außerhalb dieser Privatsphäre befinden. Und das ist immer dann schon der Fall, wenn Sie diejenigen, deren Daten Sie verarbeiten, nicht kennen. Oder wenn Sie Daten von Leuten, die sie kennen und zu Ihrem persönlichen oder familiären Lebensbereich zählen, plötzlich anderen gegenüber offenlegen, die nicht in diesen Bereich gehören. Die Abgrenzung ist aber oft nicht leicht.
Besonders vorsichtig müssen Sie sein, wenn Sie in sozialen Netzwerken aktiv sind. Solange nur ein begrenzter Personenkreis auf die Daten zugreifen kann, gilt die Haushaltsausnahme. Wenn aber ein unbestimmter Personenkreis auf die Daten zugreifen kann, gilt die Ausnahme nicht! Auch die Begrenzung auf Gruppen ist in diesen Netzwerken oft nicht ausreichend, um von der Ausnahme Gebrauch machen zu können. Und natürlich schon gar nicht greift die Ausnahme, wenn Sie mit der Datenbereitstellung wirtschaftliche oder sonst geschäftsmäßige Zwecke verfolgen.
Bei der Videoüberwachung Ihrer privaten Lebensbereiche können Sie sich meist auf die Haushaltsausnahme berufen. Das gilt aber dann schon wieder nicht, wenn ein öffentlicher Bereich wie Straße, Bürgersteig oder angrenzende Parks und Nachbargrundstücke von der Überwachung erfasst werden. Die Haushaltsausnahme gilt auch nicht bei der Nutzung von Dashcams oder Drohnen, wenn Sie dabei fremde Personen filmen.