Читать книгу Datenschutzgrundverordnung für Dummies - Christian Szidzek - Страница 51
Nicht automatisierte Verarbeitung
ОглавлениеAbgesehen von der automatisierten Verarbeitung ist die DSGVO auch anwendbar bei der nicht automatisierten Verarbeitung. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn bei der nicht automatisierten Verarbeitung personenbezogene Daten in einem Dateisystem gespeichert werden. Damit meint man in erster Linie die Verarbeitung personenbezogener Daten in Papierform. Es könnte aber auch sein, dass Sie kein Papier benötigen und stattdessen in der Lage sind, in Ihrem Kopf personenbezogene Daten in einem Dateisystem zu speichern. Dann müssten wir Ihr Gehirn künftig leider auch regelmäßigen Datenschutzkontrollen unterziehen. Sollte das der Fall sein, melden Sie das also bitte dringend bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde!
Unter der Bezeichnung Dateisystem versteht die DSGVO jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien sortiert sind.
Nach Erwägungsgrund 15 sind lediglich solche Akten oder Aktensammlungen von dem Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind.
Kommen Sie aber um Gottes Willen jetzt nicht auf den Gedanken, Ihre papierhaft gespeicherten Daten deshalb gleich alle wahllos durcheinanderzuwerfen, nur um der DSGVO einen Streich zu spielen! Das könnte zwar funktionieren. Sie könnten mit Ihren Daten dann aber wahrscheinlich auch nichts mehr anfangen. Außerdem hilft es auch nicht, denn wenn Sie die Daten bereits einmal in einem Dateisystem gespeichert hatten, gilt: Einmal Dateisystem, immer Dateisystem.