Читать книгу Landesbauordnung Rheinland-Pfalz - Christian Teuchert - Страница 10
4.Die Bauordnungsnovelle 1991
ОглавлениеDie anhaltende öffentliche Kritik an der langen Dauer der Baugenehmigungsverfahren und das Anliegen, den Wohnungsbau zu erleichtern, führten zur Änderung der Landesbauordnung 1986 durch Gesetz vom 8. April 1991. Das Gesetz, das am 14. März 1991 vom Landtag beschlossen und am 12. April 1991 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. S. 118) verkündet wurde, trat am 1. April 1991, also rückwirkend, in Kraft.
Die Gesetzesnovelle 1991 brachte überwiegend verfahrensrechtliche Änderungen, aber auch Erleichterungen bei materiell-rechtlichen Anforderungen, wie die Lockerung der Brandschutzanforderungen beim Bau von Wintergärten und ähnlichen Anbauten (§ 29).
Durch die Änderung verfahrensrechtlicher Bestimmungen sollte es nochmals zu einer Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren, insbesondere bei Wohnungsbauvorhaben kommen. Da das 1986 eingeführte vereinfachte Genehmigungsverfahren sich in der bauaufsichtlichen Praxis grundsätzlich bewährt hatte, wurde sein Anwendungsbereich erweitert. In die Verfahrensregelung wurden Wohngebäude der Gebäudeklasse 2 sowie Wohngebäude der Gebäudeklasse 3 mit bis zu 6 Wohnungen einbezogen. Die bauaufsichtliche Prüfung wurde auf die Vereinbarkeit der Vorhaben mit dem Bauplanungsrecht und dem sonstigen öffentlichen Recht beschränkt. Die Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde, die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Bestimmungen zu überprüfen, entfiel mit dem neuen Recht. Die Gesetzesänderung erweiterte auch den Freistellungskatalog des § 61. U. a. wurden bestimmte Ausbau- und Umbaumaßnahmen im Gebäudebestand und die Aufstellung bestimmter Behälter für Heizöl und Gas als Zubehör für Feuerungsanlagen genehmigungsfrei gestellt.
Durch Artikel 6 des Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 481) wurde die Landesbauordnung dahingehend geändert, dass die Bauaufsicht auf der unteren Verwaltungsebene generell als Auftragsangelegenheit wahrgenommen wird.
Das Änderungsgesetz 1991 war der Auftakt für weitere Gesetzesänderungen, durch die der mit der LBauO 1986 eingeschlagene Weg der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung fortgeführt wurde. Auch in anderen Bundesländern setzten Anfang der neunziger Jahre Bestrebungen zur Reform des Bauordnungsrechts ein, die schließlich zur Änderung der meisten Landesbauordnungen führten.