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2.Die Landesbauordnung (LBauO) 1974

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Die erste Landesbauordnung wurde 1974 – nach vorangegangenen kleineren Änderungen in den Jahren 1964, 1968 und 1969 – in wesentlichen Teilen geändert und neu gefasst (LBauO vom 27. Februar 1974, GVBl. S. 53). Die Änderungen betrafen Kernbereiche des Bauordnungsrechts wie die Abstandsregelungen, die differenzierter ausgestaltet wurden, die Brandschutzbestimmungen, die dem neuesten Stand der Technik angepasst wurden, und das Bauvorlagerecht, das erstmals in der Landesbauordnung geregelt wurde. Weitere Neuerungen waren die Einführung des Rechtsinstituts der Baulast, die Regelungen über die Führung des Baulastenverzeichnisses sowie die Aufnahme von Bestimmungen mit sozialpolitischer Zielrichtung in das Gesetz.

Die Landesbauordnung 1974 wurde durch Gesetz vom 2. Juli 1980 (GVBl. S. 145) zum ersten Mal geändert. Durch das Änderungsgesetz wurde das Ministerium der Finanzen ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen über die Anrechenbarkeit des Dachraums bei der Bemessung des Bauwichs zu treffen.

Eine zweite, umfangreichere Änderung erfolgte durch die Gesetzesnovelle aus dem Jahr 1982. Diese Novelle – das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 20. Juli 1982 (GVBl. S. 264) – brachte u. a. die Abschaffung der Bauanzeige und die Erweiterung des Katalogs der genehmigungsfreien Vorhaben sowie Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren und zur Herausstellung der Verantwortung der am Bau Beteiligten. Die Einführung der Bauzustandsbesichtigung, die an die Stelle der Bauabnahme trat, ist als weitere wichtige Neuregelung hervorzuheben.

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

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