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AEinführung Das Bauordnungsrecht in Rheinland-Pfalz: Von der Landesbauordnung 1961 bis zu den Änderungen 2021 1.Die Landesbauordnung (LBO) 1961

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Die erste Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz datiert aus dem Jahr 1961 (LBO vom 15. November 1961, GVBl. S. 229). Sie löste die in den ehemals preußischen, hessischen und bayerischen Landesteilen geltenden Baugesetze und Verordnungen sowie die in einzelnen Städten wie Mainz und Koblenz erlassenen Baupolizeiverordnungen ab und regelte das Bauordnungsrecht für ganz Rheinland-Pfalz einheitlich. Das Gesetz, das aus 101 Paragrafen bestand, entsprach in seinen wesentlichen Teilen der Musterbauordnung (MBO).

Die Musterbauordnung war nach Klärung der Kompetenzen auf dem Gebiet der Baugesetzgebung zwischen dem Bund und den Ländern durch das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1954 von der Musterbauordnungskommission am 30. Oktober 1959 verabschiedet worden und wurde in den Folgejahren durch Beschluss der Bauministerkonferenz mehrfach fortgeschrieben. An ihr orientieren sich die einzelnen Landesbauordnungen im Interesse eines – zumindest in den Grundzügen – möglichst ländereinheitlichen Bauordnungsrechts.

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

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