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I. Gerichtshof (EuGH)

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Der Gerichtshof (ursprünglich: Europäischer Gerichtshof) wurde durch den EGKS-Vertrag im Jahr 1952 gegründet. Im Jahr 1958 wurde er für die EWG und die EAG errichtet und durch das Fusionsabkommen von 1957[9] zugleich rechtlich für alle drei Gemeinschaften vereint. Er war bis zur Errichtung des Gerichts erster Instanz als einziges Gericht zugleich EU-Organ, was später eine Differenzierung zwischen dem Organ (GHEU) und den das Organ konstituierenden Gerichten (auch als Teilorgane bezeichnet) notwendig machte.

Europäisches Prozessrecht

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