Читать книгу Europäisches Prozessrecht - Christoph Herrmann - Страница 44
C. Zuständigkeit des GHEU
Оглавление80
Der GHEU ist zuständig, wenn die Verbandszuständigkeit der EU und die Organzuständigkeit des GHEU gegeben sind. Daran anschließend ist zu klären, ob GHEU-intern der Gerichtshof oder das EuG zuständig ist.