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3. Fachgerichte

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Für einzelne Sachgebiete sieht Art. 257 I AEUV die Möglichkeit vor, Fachgerichte zur Entlastung des EuG und des EuGH zu bilden. Dies geschieht durch eine im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassene Gründungsverordnung.

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Das GöD war das (bisher) einzige Fachgericht der EU. Es befasste sich mit Streitsachen, die den öffentlichen Dienst der Europäischen Union betrafen. Es nahm im Jahr 2005 seine Tätigkeit auf.[15] Im September 2016 wurde das GöD aufgelöst und zuständigkeitshalber in das EuG integriert. Es fungiert seitdem nicht mehr als eigenständiges Gericht.[16]

§ 3 Der Gerichtshof der EU › C. Zuständigkeit des GHEU

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