Читать книгу Europäisches Prozessrecht - Christoph Herrmann - Страница 62
4. Teleologische Auslegung
Оглавление127
Nach Sinn und Zweck der Norm fragt die sog. teleologische Auslegungsmethode (telos, grie. = Ziel). Der Normzweck wird unionsrechtlich unter Rückgriff auf die Präambeln der Verträge, die Werte und Ziele der EU (Art. 2 f. EUV) sowie die jeweiligen sektoriellen Ziele bestimmt. Im Sekundärrecht ergeben sich die konkreten Ziele häufig aus den in den Präambeln des jeweiligen Rechtsakts enthaltenen Erwägungsgründen.
128
Dieser Auslegungsmethode kommt besondere Bedeutung zu, da die EU ausweislich der Präambel des EUV insgesamt integrationsoffen und dynamisch angelegt ist. Die teleologische Auslegung hat daher in der Rechtsprechung des EuGH unter dem Hinweis auf den sog. „effet utile“, d.h. die praktische Wirksamkeit des Unionsrechts, eine besondere Ausprägung gefunden. Danach ist Unionsrecht so auszulegen, dass es seinen Zweck effektiv verwirklicht.[40] Die Auslegung soll eine weitest gehende Anwendbarkeit, Wirkmächtigkeit und Durchsetzungsstärke des Unionsrechts sichern.
Beispiel:
Entsprechend begründete der EuGH in den verb. Rs. C-6/90 und C-9/90 (Francovich) die Einführung der Staatshaftung bei Verletzungen des Unionsrechts damit, dass ansonsten „die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts (…) beeinträchtigt“ wäre.[41]
129
Ausprägungen der effet-utile-Auslegung sind außerdem die enge Auslegung von Ausnahmeregelungen und die Wahrung der Funktionsfähigkeit der gesamten EU.[42]
130
Nach Auffassung des BVerfG ist diese auf Wirksamkeit bedachte Kompetenzauslegung und die damit einhergehende politische Fortentwicklung der EU systemimmanent und mit dem Integrationsgedanken des Grundgesetzes zu vereinbaren.[43] Der einschlägige Art. 23 I GG lasse, so das BVerfG, diese Dynamik bis zur Grenze der Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU zu. Darüber hinaus sei die Änderung der Verträge nach Art. 48 EUV und ein deutsches Zustimmungsgesetz erforderlich, damit Unionsrecht in der deutschen Rechtsordnung Anwendung finde.[44]