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D. Verfahrensablauf vor dem EuGH
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Nachfolgend wird beispielhaft der Verfahrensablauf vor dem EuGH dargestellt. Die Verfahren vor dem Gericht unterscheiden sich davon nicht wesentlich. Ausführlich über den Ablauf und die Anforderungen des Verfahrens vor dem EuGH sowie die Gestaltungsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten informieren die „Praktischen Anweisungen für die Parteien in den Rechtssachen vor dem Gerichtshof“ vom 25.11.2013[21].
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Zunächst ist zwischen kontradiktorischen Verfahren (auch Direktklageverfahren genannt) und nicht kontradiktorischen Verfahren zu unterscheiden. In kontradiktorischen Verfahren, dazu gehören das Vertragsverletzungsverfahren, die Nichtigkeitsklage, die Untätigkeitsklage und die Amtshaftungsklage, wendet sich der Kläger mit einem gegen den Beklagten gerichteten Antrag an das Gericht. Kläger und Beklagter stehen sich als Parteien gegenüber und müssen sich im Rechtsstreit anwaltlich oder – im Falle der Mitgliedstaaten und Organe – zumindest durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (Art. 19 GHEU-Satzung). In nicht kontradiktorischen Verfahren, vor allem dem Vorabentscheidungsverfahren, gibt es keine klagende oder beklagte Partei. Alle Personen, die vor Gericht auftreten können, werden als Verfahrensbeteiligte bezeichnet. Deren Vertretung richtet sich im Fall des Vorabentscheidungsverfahrens nach den Regeln des Ausgangsverfahrens (Art. 96 f. VerfO-EuGH).
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Schematische Darstellung des Verfahrens vor dem Gerichtshof [22] | ||
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Klage- und Rechtsmittelverfahren | Vorabentscheidungsverfahren | |
Schriftliche Phase | ||
Klage-/Rechtsmittelschrift Zustellung an den Beklagten/Rechtsmittelgegner durch die Kanzlei Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) [Einstweilige Anordnungen] [Streithilfe] Klage-/Rechtsmittelbeantwortung [Einrede der Unzulässigkeit] [Erwiderung und Gegenerwiderung] | [Antrag auf Prozesskostenhilfe] Bestimmung des Berichterstatters und des Generalanwalts | Vorlageentscheidung des nationalen Gerichts Übersetzung in die anderen Amtssprachen der Europäischen Union Veröffentlichung der Vorlagefragen im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) Zustellung an die Parteien, die Mitgliedstaaten, die Unionsorgane, die EWR- Staaten und die EFTA- Überwachungsbehörde Schriftliche Erklärungen der Parteien, Staaten und Organe |
Der Berichterstatter erstellt den Vorbericht Generalversammlung der Richter und der Generalanwälte Verweisung der Rechtssache an einen Spruchkörper [Beweisaufnahme] | ||
Mündliche Phase | ||
[Schlussanträge des Generalanwalts] Beratung der Richter Urteil |
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Das Verfahren vor dem EuGH gliedert sich in die Verfahrenseinleitung, das schriftliche und das mündliche Verfahren sowie den Verfahrensabschluss.