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Grundlagen Vertragswesen


Es gibt Fachliteratur, die sich ausschließlich mit dem Vertragswesen beschäftigt und so sehr ins Detail geht, dass es unübersichtlich und schwer wird, dies zu verstehen. Deshalb hier in Kürze das Wichtigste:

Wenn Sie drei Angebote erhalten wollen, sollten Sie mindestens fünf Firmen anschreiben, da manche Firmen nicht zu Ihrer Baustelle passen, oder die Auftragsbücher schlichtweg ‚voll‘ sind. Beauftragen Sie keine Leistung, die Sie nicht zuvor mit weiteren Angeboten verglichen haben.

Rechtliches

In den allermeisten Fällen schließen Sie und eine Baufirma nach § 631 BGB einen Werkvertrag ab, was bedeutet, dass die Baufirma Erfolg schuldet und eine mangelfreie Leistung abzuliefern hat. Sie hingegen sind verpflichtet, das Werk abzunehmen, sofern es frei von Sachmängeln ist, und die Leistung zu vergüten. Als allgemeine Vertragsbedingung wird oft die VOB/B von den Firmen genutzt, welche für Sie nur gilt, wenn Sie Fachmann sind oder dieses Buch von dem Vertragspartner an Sie übergeben wurde und Sie sich explizit drauf einigen, dass dieses Buch die Grundlage des Vertrags bildet. Das Gesetz, also das BGB, gilt immer, da es über der VOB/B steht.

Tipp aus der Praxis:

Unwissenheit schützt nicht vor der Vertragserfüllungspflicht!

„Wenn der Bauherr so blöd ist und mir 3.600,-- € bezahlt, damit ich eine Kernbohrung mache, dann hat er es auch nicht anders verdient!“

Dies sagte der Chef eines Kernbohrunternehmens zu mir, nachdem ich ihn gefragt hatte, warum denn der Preis so überteuert sei.

Die tatsächlichen Kosten lagen übrigens bei 185,-- €.

Dies ist kein Einzelfall, denn, wenn die Auftragslage so gut ist wie derzeit, können sich die Handwerksbetriebe aussuchen, welchen Auftrag sie annehmen und welchen nicht. Und wenn dann eine Anfrage bzgl. einer einzelnen Kernbohrung ins Haus flattert, überlegen sich die Firmen gut, ob sie für 185,-- € von Augsburg nach München fahren, um zwei Stunden zu arbeiten oder nicht. Da manche Firmen solche Aufträge gar nicht annehmen möchten, werden Fantasieangebote wie oben beschrieben, erstellt. Bekommen sie den Auftrag dann doch noch unerwartet, so ist das ein Geldsegen für die Firmen!

Ob eine Garage für 35.000,-- € viel oder wenig ist, können weder Sie, noch ein Fachmann anhand UeinesU Angebotes feststellen. Denn hierzu muss man alle Faktoren kennen, wie beispielsweise:

 Einzelgarage oder Doppelgarage?

 Einzelfundamente oder Streifenfundamente?

 Fertiggarage oder gemauerte Garage?

 Satteldach oder Flachdach?

 Elektrisches oder manuell bedienbares Tor?

 Inklusive oder exklusive der Montage?

 etc.

Deshalb vergleichen Sie und zwar rechtzeitig, denn wer unter Zugzwang ist, hat die schlechteren Karten! Stellen Sie während oder nach der Ausführung fest, dass die Preise überteuert waren, müssen Sie dennoch Ihrer Zahlungspflicht nachkommen.

Vertragsinhalt

Neben den Standardinhalten wie:

 Namen der Vertragspartner

 Betreff

 Datum

 AGB

 Unterschrift

 etc.

sind die Kerninhalte eines jeden Vertrages, den Sie unterschreiben möchten, das Wichtigste und die UVergleichbarkeitU ist gut zu prüfen!

Mein Bauherren-Handbuch

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