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Schlechte Leistung!

Die Gartenbaufirma beharrte auf ihrer Meinung, dass dies eine perfekte Arbeit sei und die Bauherrin erst einmal beweisen solle, dass dies nicht nach Vertrag hergestellt wurde. Nachdem ich mir ein Lachen nicht verkneifen konnte, drohte mir der ca. 130 kg schwere und mit Muskeln bepackte Boss damit, dass er mich unter der Terrasse der nächsten Baustelle beerdigen werde, falls er mich als Bausachverständigen nochmal hier in diesem Neubaugebiet sehen würde.

Ich werde es noch mehrfach in diesem Buch erwähnen. Lassen Sie sich alles schriftlich geben, nicht unter Druck setzen und schon gar nicht über den Tisch ziehen. Hätte die Bauherrin mindestens drei Angebote eingeholt, hätte Sie vergleichen können zwischen:

 Materialien

 Qualität

 Zeitaufwand

 Fertigstellungstermin

 Stundenlohn

 Gesamtkosten

 etc.

Kein Bauherr und auch kein Bausachverständiger kann abschätzen, ob 25.000,-- € zu viel oder zu wenig für eine Terrasse sind, sofern keine Leistungsbeschreibung vorhanden ist.

 Also lassen Sie sich nicht auf Zurufe vor Ort ein

 Lassen Sie sich nicht auf ‚Handschlagverträge‘ ein

 Holen Sie immer mindestens drei Angebote ein und

 Machen sie nichts schwarz!

Wenn Sie einen Vertrag haben, also der Baufirma einen Auftrag erteilt haben, muss diese:

 den Auftrag erfüllen und

 die Leistung muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein

Mein Bauherren-Handbuch

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