Читать книгу Mein Bauherren-Handbuch - Christoph Polder - Страница 22

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Sie als Bauherr sind im Gegenzug verpflichtet das ‚Werk‘ abzunehmen, sofern es sach- und rechtsmängelfrei ist. Zudem sind Sie verpflichtet, eine Vergütung zu entrichten.

Haben Sie keinen Vertrag abgeschlossen, haben Sie gar nichts in der Hand und das nutzen unseriöse Baufirmen aus.

Zudem können Sie das Schwarzgeld nicht einmal von den Steuern absetzen!

Also nochmal …

… Finger weg von Schwarzarbeit!

Mein Bauherren-Handbuch

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