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3. Die Verfahren zur Entwicklung des Bebauungsplanes
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Es bestehen insgesamt vier in Prüfungsarbeiten relevante[11] Verfahren zur Entwicklung eines Bebauungsplanes,[12] wobei drei davon einstufig erfolgen und somit Ausnahmen vom zweistufigen Konzept der Bauleitplanung darstellen.
Eine einstufige Bebauungsplanung ist nur ausnahmsweise in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig. Derartige Ausnahmen sind:
• | selbständige Bebauungspläne, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB |
• | vorzeitig angezeigte und bekannt gemachte Bebauungspläne, § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) und |
• | vorzeitige Bebauungspläne, § 8 Abs. 4 BauGB |