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3. Die Verfahren zur Entwicklung des Bebauungsplanes

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Es bestehen insgesamt vier in Prüfungsarbeiten relevante[11] Verfahren zur Entwicklung eines Bebauungsplanes,[12] wobei drei davon einstufig erfolgen und somit Ausnahmen vom zweistufigen Konzept der Bauleitplanung darstellen.

Eine einstufige Bebauungsplanung ist nur ausnahmsweise in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig. Derartige Ausnahmen sind:

selbständige Bebauungspläne, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB
vorzeitig angezeigte und bekannt gemachte Bebauungspläne, § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) und
vorzeitige Bebauungspläne, § 8 Abs. 4 BauGB
Baurecht Baden-Württemberg

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